RZWas 2021 – Vorhaben nach 2.2.5; Bestandsanalyse / Sanierungskonzept Wasserversorgung Gemeinde Bindlach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.06.2023 ö beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.07.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Neben den bereits laufenden / verbeschiedenen Leitungssanierungsmaßnahmen kann unter den Voraussetzungen der RZWas 2021 auch die bauliche Sanierung bestehender Trinkwassergewinnungs- und aufbereitungsanlagen, Trinkwasserspeicher, Kläranlagen, Pumpwerke und Regenbecken gefördert werden. Die Beantragung der Förderung zur baulichen Sanierung hat getrennt zur Beantragung der Leitungssanierungsförderung zu erfolgen. Bei diesen Vorhaben kann allerdings erst dann mit dem Bau förderunschädlich begonnen werden, wenn die Planung vom Wasserwirtschaftsamt auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geprüft und freigegeben wurde. Die Zuwendung beträgt einmalig im 4-Jahres-Zeitraum jeweils für Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 250,00 € je angeschlossenen Einwohner, max. 70 % der Kosten. 

Die RZWas 2021 hat eine Geltungsdauer bis 31.12.2024. Dies bedeutet, dass die Beantragung bis zu diesem Stichtag mit einem anschließenden 4-jährigem Umsetzungszeitraum zu erfolgen hat. 

Die Überlegungen zur Zusammenstellung der Maßnahmen im Bereich der baulichen Sanierung laufen und sollen nach Vollständigkeit zur Förderung eingereicht werden. 

Im Bereich der Wasserversorgung soll nach einer internen Abstimmung sowie unter Einbezug des Wasserwirtschaftsamtes in Hof ein Sanierungskonzept erstellt werden. Dieser bildet die Grundlage für die zu treffende Entscheidung über die zu fördernden Maßnahmen. Auch die Erstellung von Sanierungs- und Strukturkonzepten ist nach Nr. 2.2.5 der RZWas 2021 förderfähig. Die Höhe der Zuwendung beträgt 20,00 € netto je angeschlossenem Einwohner, einmalig im 4-Jahres-Zeitraum, max. 70 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. 50.000,00  €. 

Die Fa. PfK hat das Ing.-Angebot zur entsprechenden Erarbeitung einer Bestandsaufnahme über alle Anlagen der Wasserversorgung der Gemeinde Bindlach abgegeben. In Anbetracht der / des Dringlichkeit der Umsetzung im Bezug auf die Förderung, besonderen Erfahrungsschatzes / Fachkundigkeit, Synergieeffekte durch vorhandene örtliche Kenntnis, Schwierigkeit der Materie und der freien Kapazitäten bei anderen Unternehmen kann (auch nach Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt) auf ein weiteres Angebot verzichtet werden.

Werner Fuchs bittet bei der Vergabe zu berücksichtigen, dass das Strukturkonzept auch die Inhalte des DVGW-Datenblatt 405 berücksichtigt. Weiterhin bittet er zu prüfen, ob man einen der Brunnen der WV Ramsenthal-Harsdorf zu einem Behelfs- bzw. Brauchwasserbrunnen umwidmen kann.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt, zunächst erfolgt eine finale Abklärung mit dem Wasserwirtschaftsamt Hof.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2023 10:18 Uhr