RZWas 2021 – Vorhaben nach 2.2.5;
Bestandsanalyse / Sanierungskonzept Wasserversorgung Gemeinde Bindlach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 03.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Neben den bereits laufenden / verbeschiedenen Leitungssanierungsmaßnahmen kann unter den Voraussetzungen der RZWas 2021 auch die bauliche Sanierung bestehender Trinkwassergewinnungs- und aufbereitungsanlagen, Trinkwasserspeicher, Kläranlagen, Pumpwerke und Regenbecken gefördert werden. Die Beantragung der Förderung zur baulichen Sanierung hat getrennt zur Beantragung der Leitungssanierungsförderung zu erfolgen. Bei diesen Vorhaben kann allerdings erst dann mit dem Bau förderunschädlich begonnen werden, wenn die Planung vom Wasserwirtschaftsamt auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geprüft und freigegeben wurde. Die Zuwendung beträgt einmalig im 4-Jahres-Zeitraum jeweils für Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 250 € je angeschlossenen Einwohner, max. 70 % d. Kosten.
Die RZWas 2021 hat eine Geltungsdauer bis 31.12.2024. Dies bedeutet, dass die Beantragung bis zu diesem Stichtag mit einem anschließenden 4-jährigem Umsetzungszeitraum zu erfolgen hat.
Die Überlegungen zur Zusammenstellung der Maßnahmen im Bereich der baulichen Sanierung laufen und sollen nach Vollständigkeit zur Förderung eingereicht werden.
Im Bereich der Wasserversorgung soll nach einer internen Abstimmung sowie unter Einbezug des Wasserwirtschaftsamtes in Hof ein Sanierungskonzept erstellt werden. Nach Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftsamt soll dieses neben einer Bestandsanalyse auch ein Strukturkonzept beinhalten. Dieser wird die Struktur des Einrichtungsträgers sowie mögliche Alternativlösungen (Varianten) mit Vor- und Nachteilen inkl. einer Kostenvergleichsrechnung darstellen. Des Weiteren bildet dieser die Grundlage für die zu treffende Entscheidung über die zu fördernden Maßnahmen. Auch die Erstellung von Sanierungs- und Strukturkonzepten ist nach Nr. 2.2.5 der RZWas 2021 förderfähig. Die Höhe der Zuwendung beträgt 20,00 € netto je angeschlossenem Einwohner, einmalig im 4-Jahres-Zeitraum, max. 70 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. 50.000,00 €.
Die Fa. PfK hat das Ing.-Angebot zur entsprechenden Erarbeitung eines Sanierungs- und Strukturkonzeptes über alle Anlagen der Wasserversorgung der Gemeinde Bindlach abgegeben. In Anbetracht der Dringlichkeit der Umsetzung in Bezug auf die Förderung, besonderen Erfahrungsschatzes/Fachkundigkeit, Synergieeffekte durch vorhandene örtliche Kenntnis, Schwierigkeit der Materie und der freien Kapazitäten bei anderen Unternehmen kann (auch nach Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt) auf ein weiteres Angebot verzichtet werden.
Werner Fuchs bittet zu prüfen, ob das DVGW Arbeitsblatt 405 bei beim Sanierungskonzept Anwendung findet.
Christian Brunner erklärte, dass dieses bei einer Rohrnetzberechnung Bestandteil wäre, nicht aber grundlegend für dieses Strukturkonzept ist.
Beschluss
Die PfK Ansbach GmbH erhält den Auftrag zur Erarbeitung einer Bestandsaufnahme (Sanierungs- und Strukturkonzept) über alle Anlagen der Wasserversorgung der Gemeinde Bindlach (Angebot Nr. 2023_230_2 Angebot BS/BS vom 23.06.2023). Der Gesamtbetrag des Auftrages beträgt 53.680,90 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.08.2023 12:37 Uhr