Antrag auf Neubau eines Elektroladeparks, Esbachgraben 10


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 „Industriegebiet Süd“.  

Der im Bebauungsplan festgelegte flächenbezogene immissionswirksame Schallleistungspegel für die Nachtzeit – und infolgedessen auch der daraus errechenbare zulässige Immissionsanteil an den Parzellen 1 bis 3 des Flurstückes Nr. 536/2 Gemarkung Bindlach, ist durch das Landratsamt Bayreuth zu prüfen. 

Die maximale Grundflächenzahl laut Bebauungsplan (0,8) wird nicht überschritten.  
(Die Parzelle 1 und 2 hat einen geplanten Grünflächenanteil von gesamt 680 m². Die Parzelle 3 ist mit einem Grünflächenanteil von 295 m² geplant. Gesamte Grünfläche: 975 m². Gesamte Grundstücksfläche: 4.633 m²)

Der Antrag auf Wasserrechtliche Genehmigung nach § 60 Abs. 4 WHG wurde geprüft. 
Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage:
Das Stauraumvolumen ist ausreichend. Es bestehen zur geplanten Ausführung seitens des Klärwerkes keine Eiwendungen. Der Schmutzwasseranschluss ist direkt auf den Kanal herzustellen.

Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung:
Aktuell befindet sich auf Parzelle 2 ein Bauwasseranschluss inklusive Zählerschacht für das Bauvorhaben Gastankstelle. Dieser kann als Anschluss genutzt werden. Eine grundbuchamtliche Sicherung der Anschlüsse ist für jede Parzelle durch den Eigentümer vorzunehmen. 

Eingang des Antrages am 10.12.2024. Beschlussfassung in der Sitzung des Gemeinderates aufgrund laufender Fiktionsfrist.

Beschluss

Zum Antrag auf Baugenehmigung wird grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Ob eine Überschreitung des flächenbezogenen immissionswirksamen Schallleistungspegels vorliegt, ist durch das Landratsamt Bayreuth zu überprüfen. Entsprechende Nachweise sind beim Landratsamt vorzulegen.

Zum Antrag auf Wasserrechtliche Genehmigung nach § 60 Abs. 4 WHG bestehen seitens der Gemeinde Bindlach keine Einwendungen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.03.2025 09:46 Uhr