Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO); Online Zuschaltung von Ratsmitgliedern


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.03.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Bayerischen Landtag wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung, Bezirksordnung und weiterer Gesetze zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingebacht. Hierdurch soll unter anderem die Online-Zuschaltung von Ratsmitgliedern zu Sitzungen ermöglicht werden.

Die Ausfertigung der Gesetzesänderung wird im Laufe dieser Woche erwartet. Zudem sind die Vollzugshinweise abzuwarten, die durch das Bayerische Staatsministerium ausgearbeitet werden. Die Veröffentlichung der Gesetzesänderung im Bayerischen Gesetzes- und Verordnungsblatt wird für den 17.03.2021 erwartet.

Aus Sicht des Ersten Bürgermeisters kann die Zuschaltung gerade zur Bewältigung der Pandemie hilfreich sein. Die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung sind bereits geschaffen, so kann umgehend nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung eine „Hybridsitzung“ sattfinden.

Die Gesetzesermächtigung sieht zwei Varianten für die Einführung, zum einen eine Verankerung in der Geschäftsordnung (bis 31.12.2022 möglich) oder durch Beschluss bis 31.12.2021 mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abstimmenden Mitglieder.

Die Umsetzung für nichtöffentliche Sitzung wird seitens des Bayerischen Gemeindetages nicht empfohlen, auch Christian Brunner sieht Gründe des Datenschutzes entgegenstehen und möchte daher davon absehen.

Festzulegen wäre, ob eine begrenzte Anzahl der Mitglieder von der Möglichkeit Gebrauch machen können oder ggf. auch alle.

Dominic Leicht befürwortet das Vorhaben und schlägt vor, dass Gremiumsmitglieder, die sich zum Zeitpunkt der Sitzung in häuslicher Quarantäne befinden "Vorrang" haben sollten.

Werner Fuchs ist ebenfalls dafür, und schlägt zudem ein weiteres Kriterium vor. Vorrang sollten aus seiner Sicht zudem Gemeinderatsmitglieder haben, für die es aufgrund ihres Gesundheitszustandes sinnvoll wäre.

Annemarie Schirmer hält eine Festlegung nicht notwendig, Sie findet, dass von einer Online-Zuschaltung nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht wird und generell die Mehrheit der Mitglieder anwesend sein wird.

Beschluss

Die Gemeinde Bindlach macht von der Möglichkeit des Art. 47a Abs. 1 GO, befristet bis 31.12.2021, Gebrauch. Die Sitzungen finden künftig unter Einhaltung der Vollzugshinweise des Bayerischen Staatsministerium als "Hybridsitzungen" statt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.04.2021 12:01 Uhr