Beteiligung an drei Plangenehmigungsverfahren "Erneuerung von Eisenbahnüberführungen" a) Über den Trebgastbach, Bahn-km 63,914 b) Über einen Graben, Bahn-km 64,959 c) Über einen Graben, Bahn-km 65,950


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.08.2021 ö beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die DB Netz AG, Regionalbereich Süd hat beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Nürnberg, den Antrag auf Erteilung einer Plangenehmigung für die o.g. Vorhaben gestellt. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (BEVVG) ist das Eisenbahn-Bundesamt die zuständige Planfeststellungsbehörde. 

Gemäß § 74 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist mit den Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, das Benehmen herzustellen. 

Folgende Behörden werden in diesen Verfahren beteiligt:
  • Wasserwirtschaftsamt Hof
  • Landratsamt Bayreuth
  • Gemeinde Bindlach
  • Landesamt für Denkmalpflege
  • Staatliches Bauamt Bayreuth

Das Eisenbahn-Bundesamt bittet die Gemeinde Bindlach um eine Gesamtstellungnahme für die drei Vorhaben.

Die vollständigen Planunterlagen konnten in der Sitzung oder vorab im Rathaus eingesehen werden.

Christian Brunner steht der jeweils gewählten Ausbauvariante kritisch gegenüber. Gerade im Rückblick auf die Starkregenereignisse aus diesem und dem vergangen Jahr ist die Verringerung der lichten Höhe und Weite des Durchlass-Bauwerkes unbedingt zu vermeiden.

Werner Fuchs stimmt dem Ersten Bürgermeister zu und hält den alternativen Ausbau mit einer Fahrbahnplatte für die einzig sinnvolle Lösung. Ein notwendiger Schienenersatzverkehr wäre für Ihn allenfalls hinzunehmen und zumutbar.

Thomas Masel stellte fest, dass der Durchlass in Crottendorf beim Hochwasserereignis im Juni bereits an seine Grenze kam. Die Verringerung der lichten Weite und Höhe birgt die Gefahr, dass Privateigentümer im Ortsteil Crottendorf geschädigt werden.

Torben Schlieckau kann sich vorstellen, dem Erhalt des Denkmals in der geplanten Form zuzustimmen, allerdings unter der Bedingung, dass der Abfluss durch die Schaffung weiterer Durchlässe verbessert bzw. ausgeglichen wird.

Beschluss

Die Gemeinde Bindlach lehnt die o. g. beantragte „Erneuerung der Eisenbahnüberführung über einen Graben“ ab. Aufgrund der Erfahrungen der Starkregenereignisse aus den Jahren 2020 und 2021 stehen wir der gewählten Variante 2 – Verrohrung kritisch gegenüber.

Nach den Ausführungen der Planer werden bei dieser Ausbauvariante die lichte Höhe und Weite des Durchlass-Bauwerkes verringert und somit unserer Einschätzung nach nachteilig verändert. 

Dieser nachteiligen Veränderung kann im öffentlichen Interesse nicht zugestimmt werden.

Dem Wasserwirtschaftsamt Hof als Fachbehörde für die regionale Wasserwirtschaft sind die Ereignisse bekannt, es fanden bereits mehrere Abstimmungen statt. 

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die aufgrund einer nachteiligen Veränderung entstehenden Schäden und die damit verbundenen Regeressansprüche durch die DB Netz AG zu begleichen sind.

Die Stellungnahme zum Denkmalschutz aus dem Jahr 2019 bleibt unverändert bestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.09.2021 12:43 Uhr