Bebauungsplan Nr. 46 "Bowlinganlage Bindlacher Berg"; 2. Änderung a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2021 ö beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.10.2021 ö beschließend 7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung im Zeitraum vom 02.08.2021 bis 03.09.2021 sind 20 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange erbeten worden. Weiterhin ist eine Stellungnahme aus der Bürgerschaft eingegangen.

Der vom Grundstückseigentümer für die Abwicklung des Bauleitplanverfahrens beauftragte Architekt, Berthold Just, stellte dem Gremium seinen Abwägungsvorschlag vor.

Weiterhin wurde die Satzungsfassung vorgestellt.

Torben Schlieckau erkundingt sich nach der Festsetzung zu Lärmimmission (Zeitraum 06:00 - 22:00 Uhr).

Berthold Just erklärte, dass diese Festsetzungen aus der 1. Änderung stammen und weiterhin Bestand haben.

Weiterhin hält Torben Schlieckau die Festsetzung der Grundflächenzahl im Mischgebiet mit 0,8 sehr hoch. Wenn Wohnbebauung möglich ist, sollte eine geringere GRZ festgesetzt werden.

Berthold Just erklärte, dass der der Bestand eine GRZ von ca. 1,0 aufweist, da die Fläche fast gänzlich betoniert ist. Die Festsetzung von 0,8 stellt somit eine Verbesserung dar. Weiterhin hält Berthold Just die Festsetzung des Mischgebietes für sinnvoll, da nicht absehbar ist, was aus Bowlingbahn bzw. weiteren Flächen in diesem Bereich wird.

Torben Schlieckau fragt, ob bewusst keine Änderung der Festsetzungen für Einfriedungen getroffen wurde. Zumindest eine Empfehlung, dass Zäune "kleintierfreundlich" (mit ausreichend Bodenabstand) gestaltet werden, sollte aufgenommen werden.

Christian Brunner hält in einem Gewerbegebiet Zäune für unerlässlich. Die Empfehlung kann aber gerne  aufgenommen werden. 

Torben Schlieckau würde zudem eine Festsetzung aufnehmen, die den Eigentümer  verpflichtet eine Photovoltaikanlage auf den Gebäuden zu errichten.

Christian Brunner erklärte, dass hierfür eine Rechtsgrundlage in Bayern nicht vorhanden ist.

Neithard Prell ist der Ansicht, dass die angrenzende Bebauung auch mit im Auge behalten werden sollte. Er sieht in diesem Bereich ein komplexes Gewerbegebiet und stellt die Frage an den Architekten, wie zukünftig sichergestellt werden kann, dass an den straßenseitigen Hallen auch ein Grünstreifen erhalten bleibt. Im Bereich der ersten Änderung ist hier seitens des Eigentümers nichts geschehen.

Berthold Just erklärte, dass die bestehenden Gebäude nicht Teil der 2. Änderung sind. Hinsichtlich der Grünordnung im Bereich der 2. Änderung wurden die Einwände des Bund Naturschutz abgewogen.

Neithard Prell schlägt dennoch vor, mit dem Grundstückseigentümer und Bauwerber zu sprechen und so eine Verbesserung zu erzielen. Weiterhin sollte darüber nachgedacht werden, dass ein Ausbau der Königsheidestraße für den Schwerlastverkehr auf Kosten des Eigentümers gehen sollte.

Christian Brunner hält einen Ausbau aktuell für nicht notwendig. Beim Ausbau würde dies eine Erschließungsmaßnahme darstellen, die auf alle Anlieger umzulegen wäre.

Dominic Leicht interessiert, inwieweit es möglich ist, bei einem bestehenden Bebauungsplan Renaturierungsmaßnahmen zu ergreifen. Vor allem im Hinblick auf einen Bestandsschutz hält er dies für schwer umsetzbar, ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers.

Berthold Just hält es für möglich, sieht aber auch gewisse Probleme.

Beschluss 1

aa) Als neue Nr. 26 wurde in den Plan aufgenommen:
„Zäune müssen 10 cm Boden- oder Sockelabstand haben, damit Kleintiere wechseln können.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Udo Lindlein war bei der Beschlussfassung abwesend.

Beschluss 2

ab) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend des als Anlage beigefügten Abwägungsvorschlages abgewogen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

b) Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.11.2021 12:43 Uhr