Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement; Förderantrag


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2021 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.05.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die groben Starkregenmodellierungen wurden durch das Wasserwirtschaftsamt ausgearbeitet und zwischenzeitlich übersandt. Diese Pläne bilden ein 10-jährliches Starkregenereignis sowie ein 100-jährliches Starkregenereignis ab.

Eine Übersicht mit den jeweiligen Betrachtungsgebieten wird nachgereicht.

Das Konzept kann in mehrere Betrachtungsgebiete aufgeteilt werden, der Fördersatz beträgt 75 % bei max. förderfähigen Kosten i. H. v. 200.000 € je Betrachtungsgebiet.

Für Christian Brunner wäre es denkbar, die Einzugsgebiete in zwei Betrachtungsgebiete zusammenzufassen.

Stefanie Kolanus interessiert, nach welchem Schema die Einzugsgebiete festgelegt wurden und weshalb Teile des Gemeindegebietes nicht betrachtet werden.

Christian Brunner erklärte, dass die Festlegung aufgrund der Dichte an Bebauung vorgenommen wurde.

Torben Schlieckau interessiert, wann mit Ergebnissen zu rechnen ist.

Christian Brunner versicherte, dass ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn in Aussicht steht. Die Bearbeitung hängt von den Anbietern ab, für die Ausarbeitung ist ein Zeitraum von ca. 6 Monaten vorgesehen.

Beschluss

Die Gemeinde Bindlach stellt einen Förderantrag zur Ausarbeitung eines integralen Konzeptes zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement. Es wird zudem Einverständnis erklärt, dass aufgrund der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kein Rechtsanspruch auf eine staatliche Förderung abgeleitet werden kann, die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheids darstellt, eine etwaige spätere Förderung nach den dann jeweils geltenden Zuwendungsrichtlinien insbesondere mit dem dann geltenden Zuwendungssatz erfolgen wird, der Antragsteller das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben selbst zu tragen hat und die Kosten einer Vorfinanzierung nicht zuwendungsfähig sind.

Als Betrachtungsgebiet wird der Hauptort Bindlach sowie die Ortsteile Gemein, Crottendorf und Zettlitz mit ihren Einzugsgebieten ausgewählt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2022 11:41 Uhr