Datum: 28.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 07.11.2022
2 Bekanntgaben
3 Freiflächenphotovoltaik; Vortrag der Südwerk Projektgesellschaft mbH
4 Neubau Feuerwehrgerätehaus Bindlach; Nachtragsangebote a) Dachdeckerarbeiten, Seilanlagen b) Fensterbankanschlüsse c) Wandanschlussprofile d) Abgasabsauganlage
5 Sanierung Bindlach West III; Straßenaufbau (Waidmannstraße)
6 Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2021 a) Feststellung der Jahresrechnung 2021 b) Entlastung
7 Hochwasserschutzmaßnahmen Bindlach-Ost - Vorüberlegungen; Abschluss eines Ingenieurvertrages
8 Regionalplan Oberfranken-Ost; Gemeindliche Stellungnahme
9 FF Bindlach - Ersatzbeschaffung MZF; Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen
10 Stromausschreibung 2023 - 2025
11 Energiekostenzuschuss für Vereine und Verbände; Antrag Gemeinderat Dominic Leicht
12 Notfallplan für möglichen Blackout; Überlegungen der Gemeinde und Abstimmung weiteres Vorgehen
13 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Anlage 1 zur Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 28.11.2022.pdf
Download Anlage 2 zur Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 28.11.2022.pdf
Download Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 28.11.2022.pdf

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 07.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift wurde den Gemeinderäten über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Antrag durch Dominic Leicht auf Änderung des Sachverhaltes zu TOP 6:

„Gehwegsanierung Hirtenackerstraße/Heerstraße in Bindlach;
Angebotserweiterung“

Die Änderung ist nachfolgend dargestellt:

Das Teilstück des Gehweges Hirtenackerstraße/Heerstraße wird derzeit saniert. Die Verwaltung schlägt vor, im Zuge der derzeit stattfindenden Baumaßnahme auch den Abschnitt Hirtenackerstraße/Hirtengasse zu sanieren.

Dominic Leicht bittet die Verwaltung, bei künftigen Projekten Synergieeffekte z. B. in zeitlicher und personeller Hinsicht zu berücksichtigen, um Kosten einzusparen. Bei dieser Maßnahme wäre eine ganzheitliche Betrachtung sinnvoll gewesen.

Beschluss

Die Niederschrift wird unter Berücksichtigung der dargestellten Änderung genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Einfache Dorferneuerung Benk
Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn für den Erwerb und die Planung des ehemaligen Pfarrhauses mit Außenanlagen in Benk mit Bescheid vom 10.11.2022 zugestimmt.

Wasserrecht Tiefbrunnen II der Wasserversorgung Ramsenthal/Harsdorf
Das Landratsamt Kulmbach hat mit Änderungsbescheid vom 07.11.2022 die beschränkte Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser auf dem Grundstück Fl.-Nr. 582/1, Gemarkung Harsdorf, erteilt. Diese wurde befristet bis 31.12.2028.

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3. Freiflächenphotovoltaik; Vortrag der Südwerk Projektgesellschaft mbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2022 ö beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.05.2022 beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Präsentation der SÜDWERK Projektgesellschaft mbH ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Werner Fuchs sieht Modelle, durch die eine höhere Einspeisevergütung zu erzielen ist. 

Kay Kaiser erklärte, dass der Stromverkauf der Südwerk über Händler abgewickelt wird. Selbstverständlich können an der Börse ggf. höhere Preise erzielt werden, wenn z. B. erneuerbare Energien in den Abendstunden nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Die Südwerk selbst vermarktet jedoch keinen Strom an der Börse, sondern ausschließlich über Händler.

Florian Eagan interessiert, ob eine genossenschaftliche Beteiligung denkbar und möglich ist.  Weiterhin wäre für ihn und Dominic Leicht interessant, ob man z. B. durch hohe gewerbliche Verbraucher den Strom vor Ort verwenden kann.

Eine genossenschaftliche Beteiligung von Bindlacher Bürgerinnen und Bürgern ist jederzeit möglich. Bezüglich eines Verbrauches vor Ort erklärte Kay Kaiser, dass sodann ein eigenes Netz aufgebaut werden müsste, denn im "normalen" Stromnetz fließt der Strom dorthin, wo er gerade benötigt wird. Eine Steuerungsmöglichkeit ist hier nicht gegeben.

Christian Brunner möchte wissen, wo die durch die Südwerk geplanten Ladesäulen errichtet werden würden.

Kay Kaiser sieht die Möglichkeit, diese auf der Kabeltrasse des Parks oder direkt am Park zu errichten, je nach Wunsch der Gemeinde.

Torben Schlieckau vertritt die Auffassung ein Projektant, dessen Geschäftsmodell darin besteht, Strom direkt an örtliche Firmen zu verkaufen, wäre sinnvoller für die Gemeinde. Nach seiner Einschätzung bräuchte die Gemeinde deshalb einen Partner, der dieses Modell umsetzt.

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4. Neubau Feuerwehrgerätehaus Bindlach; Nachtragsangebote a) Dachdeckerarbeiten, Seilanlagen b) Fensterbankanschlüsse c) Wandanschlussprofile d) Abgasabsauganlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

a) Eine Abstimmung der Planer mit der Verwaltung ergab, dass der ursprünglich vorgesehene Nachtrag nicht benötigt wird, von einer Auftragserteilung wird demnach abgesehen.

b) Der Nachtrag für Fensterbankanschlüsse mit einer Summe i. H. v. 1.889,66 € wurde aufgrund zeitlicher Aspekte bereits durch den Ersten Bürgermeister vergeben.

Beschluss 1

c) Dem vorliegenden Nachtragsangebot für Wandanschlussprofile i. H. v. 4.655,05 € wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

d) Dem vorliegenden Nachtragsangebot für eine Abgasabsauganlage i. H. v. 2.659,03 € wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Sanierung Bindlach West III; Straßenaufbau (Waidmannstraße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das BV „Bindlach West III“ wurde mit halbseitigem Straßenaufbruch geplant und ausgeschrieben. Aufgrund der vorhandenen Belastungen durch den Baubetrieb sowie Umleitungsstrecken ist der bestehende Straßenaufbau (Waidmannstraße) stark gerissen. Im Folgenden werden 3 Varianten bzgl. der weiteren Vorgehensweise dargestellt: 

Variante 1:

Vollausbau mit Bodenverbesserung: Kosten ca. 64.500,00 € (Netto) ca. 77.800,00 € (Brutto) 
Kosten sind grob geschätzt, können noch höher ausfallen bzgl. Mehraufwand von vorh. Leitungen, etc.
 
Es würde folgender Aufbau vorliegen: 4 cm Asphaltdeckschicht, 10 cm Asphalttragschicht, 46 cm bzw. 36 cm Frostschutz + zusätzlicher Bodenaustausch von 20 cm – 30 cm. Es würde somit ein Straßenkoffer von 60 cm vorliegen bzw. kann durch eine Bodenverbesserung evtl. auf 50 cm reduziert werden. Insgesamt müssten ca. 280 m³ Bodenmaterial ausgebaut und ca. 105 m³ verbessertes Material eingebaut werden. 

Mit diesem Aufbau kann eine Gewährleistung der Baufirma gegeben werden. Das Ingenieurbüro IBT Bindlach muss diese Variante (allgemein anerkannten Regeln) dem Bauherrn empfehlen.

Variante 2:

Vollausbau ohne Bodenverbesserung: Kosten ca. 52.000 Euro (Netto) ca. 61.900,00 € (Brutto) 
Kosten sind grob geschätzt, können noch höher ausfallen bzgl. Mehraufwand von vorh. Leitungen, etc.

Es würde folgender Aufbau vorliegen: 4 cm Asphaltdeckschicht, 10 cm Asphalttragschicht, 46 cm Frostschutz. Es würde somit ein Straßenkoffer von 60 cm vorliegen. Insgesamt müssten ca. 175 m³ Bodenmaterial ausgebaut werden. Es würde dadurch ein Wert von ca. 70 MN/m² erreicht. Die Baufirma kann keine Gewährleistung übernehmen und würde bei Ausführung entsprechend Bedenken anmelden. Das Ingenieurbüro IBT Bindlach muss auf Variante 1 hinweisen.

Variante 3:

Deckenerneuerung: Kosten ca. 29.800,00 € (Netto) ca. 35.500,00 € (Brutto) 
Es würde folgender Aufbau vorliegen: 4 cm Asphaltdeckschicht, 10 cm Asphalttragschicht, 8 cm – 10 cm Frostschutz bereits vorhanden + evtl. Ausgleich. Es muss kein Bodenmaterial ausgebaut werden. Es würde dadurch ein Wert von ca. 30 MN/m² erreicht. Die Baufirma kann hierfür keine Gewährleistung übernehmen und würde bei Ausführung entsprechend Bedenken anmelden. Das Ingenieurbüro IBT Bindlach muss auf Variante 1 hinweisen.

Beschluss

Aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes (geringer Kostenunterschied, Gewährleistung) wird Variante 1 vorgeschlagen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2021 a) Feststellung der Jahresrechnung 2021 b) Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2021 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss am 15.11., 16.11. und 23.11.2022 örtlich geprüft.

Beschluss 1

a) Nach Kenntnisnahme des Ergebnisses der örtl. Rechnungsprüfung stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung 2021 gemäß Art. 102 Abs 3 GO fest. Sie schließt wie folgt ab.

Verwaltungshaushalt: 18.634.688,94 Euro in Einnahmen und Ausgaben
Vermögenshaushalt: 13.611.607,15 Euro in Einnahmen und Ausgaben
Gesamthaushalt: 32.246.296,09 Euro in Einnahmen und Ausgaben

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung

Beschluss 2

b) Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung und nach Feststellung er Jahresrechnung 2021 erteilt der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Erste Bürgermeister ist gemäß Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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7. Hochwasserschutzmaßnahmen Bindlach-Ost - Vorüberlegungen; Abschluss eines Ingenieurvertrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Zuge der Aufarbeitung der Starkregenereignisse aus dem Jahr 2021 und der folgenden Abstimmungen zeigte sich, dass ergänzend zum bisherigen Gebiet auch Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich Bindlach-Ost notwendig sind.

Beschluss

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, mit dem Ingenieurbüro für Tiefbautechnik Bindlach den vorliegenden Ingenieurvertrag zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Regionalplan Oberfranken-Ost; Gemeindliche Stellungnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.09.2022 ö beschließend 12
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Regionalplan Oberfranken-Ost soll im Teilkapitel "Windenergie" fortgeschrieben werden.

Die entsprechenden Unterlagen waren als Anlage beigefügt.

Die Gemeinde wird nun gebeten, die aus Ihrer Sicht geeigneten Gebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen vorzuschlagen.

Beschluss

Die Gemeinde Bindlach schlägt folgende Gebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen vor:

  • Benker Höhe (Autobahnanschlussstelle bis Kreisverkehr)
  • Gebiet Nähe Forsthaus
  • Gebiet Nähe Hochtheta

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, mit der Regierung von Oberfranken bezüglich des Naturschutzgebietes "Oschenberg" in Abstimmung zu treten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. FF Bindlach - Ersatzbeschaffung MZF; Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Mehrzweckfahrzeug (MZF) der FF Bindlach war am 19.09.2022 in einen Verkehrsunfall verwickelt. Aus der Schadensmeldung der Polizeiinspektion Stadtsteinach geht hervor, dass das gegnerische Fahrzeug dem Einsatzfahrzeug die Vorfahrt nahm. Nach dem Abtransport durch die ASF Transport GmbH erfolgte eine Schadensbegutachtung durch die DEKRA Automobil GmbH.

Das Schadengutachten vom 31.10.2022 ist in der Anlage 2 beigefügt.

Zur Abwicklung des Schadens mit der gegnerischen Versicherung wurde die Rechtanwaltskanzlei F.E.L.S, Bayreuth beauftragt.

Für eine Neuanschaffung stehen der Gemeinde eine Förderung i. H. v. 18.000,00 € durch die Regierung von Oberfranken und ein Zuschuss i. H. v. weiteren 6.000,00 € durch den Landkreis Bayreuth in Aussicht. Die Anschaffungskosten für ein neues Mehrzweckfahrzeug werden auf ca. 100.000,00 € geschätzt.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, das Schadensfahrzeug nach Rücksprache mit dem bevollmächtigten Anwalt zu veräußern. Die Ersatzbeschaffung ist mit dem Kreisbrandrat abzustimmen, weiterhin ist ein Büro für die Ausschreibung zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Stromausschreibung 2023 - 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Bei der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung durch die Fa. Kubus konnte für die Gemeinde Bindlach kein Abschluss erzielt werden.

Für 88 Abnahmestellen im Gemeindegebiet wird nun ein Stromlieferant ab dem Jahr 2023 gesucht.

Der beschlossene Energiepreisdeckel (Strompreisbreme) gilt für 80 % der Energie aus dem Jahr 2021 und ist auf 40 Cent/kwh (brutto) begrenzt. Bei Großverbrauchern liegt dieser bei 13 Cent netto (für 70 %).

Der Erste Bürgermeister schlägt vor, den Bezug für ein Jahr zu begrenzen.

Beschluss

Da bei Bündelausschreibung kein Abschluss erzielt wurde, wird der Erste Bürgermeister ermächtigt einen Vertrag für das Lieferjahr 2023 abzuschließen. Es ist ein Preisvergleich zu erstellen. Für 2024 ist ggf. frühzeitig (nach Beobachtung der Preisentwicklung) ein Vertragsschluss zu forcieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Energiekostenzuschuss für Vereine und Verbände; Antrag Gemeinderat Dominic Leicht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Dominic Leicht bat in öffentlicher Sitzung vom 01.08.2022 um Ausarbeitung eines Vorschlages zur Bezuschussung der gemeindlichen Vereine und Verbände. Vorstellbar wäre ein temporärer Zuschuss von 10 % auf die laufenden Kosten oder von 50 % auf die Mehrkosten.

Seitens der Verwaltung kann ohne detaillierte Angaben zu möglichen Zuschussempfängern (ohne vorgegebene Kriterien) kein Vorschlag ausarbeitet werden.

Nach umfangreicher Diskussion einigte sich das Gremium ohne Beschlussfassung auf folgende Kriterien:

  • Eigene Liegenschaft (Gebäude + Grundstück im Eigentum)
  • Kostenerstattung nicht durch Dritte (Kommune)
  • Vorlage entsprechender Nachweise

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Nachweise anzufordern.

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12. Notfallplan für möglichen Blackout; Überlegungen der Gemeinde und Abstimmung weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister informierte das Gremium über die getroffenen Vorkehrungen bzw. die erfolgten Abstimmungen bezüglich eines möglichen Blackouts.

Durch eine Dienstbesprechung der Bürgermeister im Landratsamt Bayreuth zeigte sich, dass im Katastrophenfall laut dem Landratsamt die Kommunikation wohl abreisen wird, was dazu führt, dass die Gemeinde die Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde im Rahmen der Selbstverwaltung auszuüben hat.

An oberster Stelle steht für Christian Brunner die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Trinkwasser, sowie die Abwasserentsorgung.

Bezüglich der Wasserversorgung hat sich die Gemeinde bereits seit längerer Zeit Gedanken gemacht und die Anlagen sowie das Netz auf Ausfallsicherheit geprüft. Es erfolgte sodann ein Antrag nach dem Wassersicherstellungsgesetz zur Anschaffung von mehreren Aggregaten und weiteren Hilfsmitteln.

Im Bereich der Abwasserbeseitigung wurden auch bereits Gespräche geführt. Hier steht der Plan für einen möglichen Katastrophenfall noch nicht final.

Weiterhin bestehen Überlegung zur Errichtung von sog. Leuchttürme für die Bürgerinnen und Bürger.

Christian Brunner versichert, dass die Verwaltung die Planungen hierzu weiter vorantreiben wird. Es bedarf hierzu noch weiterer interner Abstimmungen sowie u. a. Dienstanweisungen an die Beschäftigten.

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Hochwasserschutz Gemein
Thomas Masel bedankt sich bei den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der FF Crottendorf und der Gemeinde für die Fertigstellung des Daches auf dem Sandsacklager. Durch diese Maßnahme wurde nicht nur das Gebäude geschützt, sondern auch das Ortsbild verschönert.

Datenstand vom 23.11.2023 11:30 Uhr