Ehrenordnung der Gemeinde Bodenwöhr;
hier: Beratung und Ergänzung § 8 der Ehrenordnung
Daten angezeigt aus Sitzung:
06./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (2) 2024, 26.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Aus der Satzung über Ehrungen und Auszeichnung verdienter Persönlichkeiten und sonstiger Bürgerinnen und Bürger sowie Gruppierungen durch die Gemeinde Bodenwöhr (Ehrenordnung) geht in der aktuellen Fassung nicht hervor, dass eine Person nur einmal, unabhängig von der Anzahl der Vereine in denen die Voraussetzungen erfüllt worden sind, für diese Ehrung vorgeschlagen werden kann. Aus diesem Grund soll der § 8 der Ehrenordnung abgeändert bzw. ergänzt werden.
§8
Aktive Vereinsarbeit
- Personen, die sich durch langjährige, aktive Mitarbeit in Vereinen und Organisationen und sonstigen Gemeinschaften mit politischen, kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen besondere Verdienste um das Gemeinschaftsleben in der Gemeinde erworben haben, werden einmalig ausgezeichnet.
Folgende Personen erfüllen in der Regel die Voraussetzungen für eine Ehrung auf diesem Gebiet:
- 12 Jahre 1. Vorsitzende/r
- 12 Jahre 1. Kommandant/in einer Feuerwehr oder 2. Kommandant/in
- 15 Jahre 2. Vorsitzende/r, Kassier/erin, Schriftführer/in, Jugendleiter/in
- Sonstige besondere Verdienste nach den Werten dieser Vorschrift
- Die Auszeichnung erfolgt mit einer Dankesurkunde und einer Ehrengabe in Form von Hüttenwerkskohle im Wert von 100 €.
- Personen, die die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllen, werden auf Vorschlag der Vereine bzw. Organisationen ausgezeichnet. Die Meldungen sind bis spätestens 30. September jeden Jahres mittels formloser Meldung bei der Gemeindeverwaltung. Die Ehrung findet im Rahmen eines jährlichen Ehrenamtsempfanges statt.
- Eine Person kann nur einmalig vorgeschlagen werden und die Ehrung erhalten, unabhängig davon, ob die Voraussetzungen in mehreren Vereinen erfüllt wurden
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Die Ergänzungen des § 8 werden wie vorgeschlagen in die Satzung über Ehrungen und Auszeichnung verdienter Persönlichkeiten und sonstiger Bürgerinnen und Bürger sowie Gruppierungen durch die Gemeinde Bodenwöhr (Ehrenordnung) aufgenommen und mit der neuen Satzung bekannt gemacht.
- Die Verwaltung wird beauftragt die neu beschlossene Satzung vom 26.06.2024 ordnungsgemäß bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.07.2024 09:19 Uhr