Bauleitplanung;
Erlass einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich Fl.Nr. 117 und 117/1 Gem. Bodenwöhr;
hier: Aufstellungsbeschluss und Billigung des Entwurfs
Daten angezeigt aus Sitzung:
09./2024. Sitzung des Gemeinderates Oktober 2024, 31.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Das Energiedorf Neuenschwand eG beabsichtigt auf der Fl.Nr. 117/1 Gemarkung Bodenwöhr den Neubau einer Hackschnitzelanlage als Heizhaus zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich und benötigt deshalb Baurecht. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Schwandorf kann dieses mit dem Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB geschaffen werden.
Die Verwaltung hat einen Entwurf für diese Einbeziehungssatzung ausgearbeitet und dieser liegt dem Vorlagebericht bei. In der heutigen Sitzung soll der Entwurf gebilligt und die Verwaltung beauftragt werden, ein vereinfachtes Verwaltungsverfahren gemäß BauGB durchzuführen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und beschließt für die Fl.Nr. 117/1 Gemarkung Bodenwöhr und einer Teilfläche (Zufahrt) Fl.Nr. 117 Gemarkung Bodenwöhr eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zu erlassen.
- Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den vorgelegten Entwurf der Einbeziehungssatzung für die Grundstücksfläche Fl.Nr 117/1 Gemarkung Bodenwöhr und einer Teilfläche (Zufahrt) Fl.Nr. 117 Gemarkung Bodenwöhr auf Grundlage der Vorlage vom 31.10.2024
- Die Verwaltung wird beauftragt, das vereinfachte Verwaltungsverfahren gemäß § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.01.2025 10:55 Uhr