Vollzug der Haushaltswirtschaft;
Örtliche Rechnungsprüfung;
hier: Bericht des Vorsitzenden des RPA-Ausschusses und Genehmigung der Jahresrechnung 2023 mit Entlastungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
09./2024. Sitzung des Gemeinderates Oktober 2024, 31.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2023 am 10.10.2024 geprüft.
Die für die Öffentlichkeit bestimmten Punkte aus dem Gesamtprotokoll der örtlichen Rechnungsprüfung 2023 und die Feststellung der Jahresrechnung 2023 werden vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Herrn Johann Fritsch dem Gemeinderat bekanntgegeben.
Da keine weiteren Sachverhalte mehr bestehen, für die ein weiterer Aufklärungsbedarf veranlasst ist, wurde am 10.10.2024 im Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig der Beschluss gefasst, dass dem Gemeinderat der Gemeinde Bodenwöhr empfohlen wird, die Entlastung für das Rechnungsjahr 2023 zu erteilen.
Der 1. Bürgermeister Georg Hoffmann nimmt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und an der Abstimmung nicht teil.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Johann Fritsch über die durchgeführte örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023, wird zur Kenntnis genommen.
- Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Zahlen festgestellt:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen: 12.565.884,37 €
Ausgaben: 12.565.884,37 €
Vermögenshaushalt
Einnahmen: 4.159.914,31 €
Ausgaben: 4.159.914,31 €
- Für die Jahresrechnung des Rechnungsjahres 2023 der Gemeinde Bodenwöhr wird gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung die Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3
Datenstand vom 22.01.2025 10:55 Uhr