Bauleitplanung; Gemeinde Wackersdorf 3. Änderung des Bebauungsplans GE "WTF II" sowie 5. Flächennutzungsplanänderung - Erweiterung Gewerbeflächen; hier: Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  10./2024. Sitzung des Gemeinderates November 2024, 28.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10./2024. Sitzung des Gemeinderates November 2024 28.11.2024 ö beschließend 4.5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Gemeinde Wackersdorf möchte im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplans GE „WTF II“ die Gewerbeflächen zur Ansiedlung neuer Gewerbetreibenden erweitern. Die erste Auslegung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Auslegungsunterlagen fand bereits in der Zeit vom 20.06.2024 – 22.07.2024 statt. 

Die Abwägung und Billigung des neuen Entwurfs fand in der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Wackersdorf am 16.10.2024 statt. Aus diesem Grund erfolgt die nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführende Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann in der Zeit vom 05.11. – 06.12.2024.

Sofern der Gemeinde Bodenwöhr durch das Vorhaben etwaige Berührungspunkte in eigenen Planungsangelegenheiten entstehen, kann innerhalb der Auslegungsfrist eine ausführliche Stellungnahme abgegeben werden. 

Belange, die nicht innerhalb der vorgenannten Frist vorgetragen werden, können in der Abwägung unberücksichtigt bleiben. Sollte die Gemeinde Bodenwöhr keine Stellungnahme abgeben, wird das Einverständnis zu o.g. Vorhaben angenommen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt: 

Gegen die 3. Änderung des Bebauungsplans GE „WTF II“ sowie der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wackersdorf bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2025 10:57 Uhr