Bauleitplanung;
5. Änderung des Bebauungsplans "Vorwerkstraße" für die Fl.Nrn. (Teilfläche) 584; 584/15; 584/26; 584/34;584/35; und 584/36 Gem. Bodenwöhr
hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
05./2025. Sitzung des Gemeinderates Juni I 2025, 05.06.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung am 30.09.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Vorwerkstraße“ zu ändern. Die Änderung des Bebauungsplans betrifft die Flurnummern (Teilfläche) 584; 584/15; 584/26; 584/34;584/35; und 584/36 Gemarkung Bodenwöhr.
Das Ingenieurbüro Preihsl + Schwan aus Burglengenfeld hat die Planung der technischen Umsetzung der Bebauungsplanänderung übernommen. Um die geplante Änderung im Bebauungsplan „Vorwerkstraße“ vorzunehmen, muss der Bebauungsplan sowie der Flächennutzungsplan geändert werden. In der heutigen Sitzung wurde zur 28. Flächennutzungsplanänderung der Feststellungsbeschluss gefasst.
In der Gemeinderatssitzung am 28.11.2024 (öffentlicher Teil) wurde der Vorentwurf für den Bebauungsplan gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen. Die Unterlagen für die Änderung des Bebauungsplans „Vorwerkstraße“ wurden vom 09.12.2024 – 15.01.2025 öffentlich ausgelegt und die Öffentlichkeit, die beteiligten Behörden und die Träger der öffentlichen Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich am Verfahren beteiligt. Das Verfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
In der Gemeinderatssitzung am 27.03.2025 (öffentlicher Teil) wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Vorwerkstraße“ in der Fassung vom 27.03.2025 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Unterlagen für den Bebauungsplan wurden in der Zeit vom 16.04.2025 – 16.05.2025 öffentlich ausgelegt und die Öffentlichkeit, die beteiligten Behörden und die Träger der öffentlichen Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich am Verfahren beteiligt. Das Verfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Beschluss
- Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Kenntnis und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:
siehe „Abwägungsliste Nr. 2 Bebauungsplanänderung Nr. 5 Vorwerkstraße in der Fassung vom 05.06.2025“ (Bestandteil der Niederschrift)
- Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend der eigegangenen Hinweise überarbeitet bzw. ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.07.2025 08:25 Uhr