Bauleitplanung;
Gewerbe- und Industriegebiet Blechhammer;
18. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 666/154 der Gemarkung Bodenwöhr;
hier: Billigung des Entwurfs und Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4a Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
04./2020. Sitzung des Gemeinderates, 28.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 26.06.2019, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Fl.-Nr. 666/154 Gemarkung Bodenwöhr zu ändern.
In der Gemeinderatssitzung am 30.10.2019, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Flächennutzungsplan vom 20.11.2019 - 23.12.2019 öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.
Die am 30.10.2019 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die aktuelle Fassung wird nunmehr vom Gemeinderat beraten, gebilligt und anschließend öffentlich gem. BauGB ausgelegt werden.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf in der Fassung vom 28.05.2020 zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt
:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den vom Ingenieurbüro Troßmann Entwurf des 18. Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 666/154 Gemarkung Bodenwöhr in der Fassung vom 28.05.2020.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.07.2020 12:00 Uhr