Bauleitplanung; Bebauungsplan für das Mischgebiet „Wirtskellerweg/Wegäcker“; hier: Satzungsbeschluss gemäß §10 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  04./2020. Sitzung des Gemeinderates, 28.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2020. Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 3.13

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschloss in seiner Sitzung vom 29.11.2012, öffentlicher Teil, aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan für das Mischgebiet „Wirtskellerweg/ Wegäcker“, aufzustellen. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgte am 03.12.2012.

In der Gemeinderatssitzung am 26.09.2018, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans MI „Wirtskellerweg/Wegäcker“ gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt und der Bebauungsplan vom 11.10.2018 bis 13.11.2018 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

In der Gemeinderatssitzung am 24.04.2019, öffentlicher Teil, wurde der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans MI „Wirtskellerweg/Wegäcker“ gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Bebauungsplan vom 02.10.2019 bis 04.11.2019 öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

In der Gemeinderatssitzung am 27.11.2019 wurden die Stellungnahmen abgewogen. Daraufhin wurde der Plan nochmals geändert und mit Beschluss vom 29.01.2020 erneut ausgelegt. Diese erneute Auslegung fand vom 12.03.2020 – 14.04.2020 statt.

In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat beraten und gem. BauGB als Satzung beschlossen werden.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den geänderten Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wirtskellerweg/Wegäcker“ in der Fassung vom 28.05.2020 gemäß Baugesetzbuch als Satzung zu beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt :

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt den Vorschlag zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wirtskellerweg/Wegäcker“ in der Fassung vom 28.05.2020, ausgearbeitet durch das Ingenieurbüro Troßmann Beraten und Planen GmbH aus Wackersdorf gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung für den Bebauungsplan „Wirtskellerweg/Wegäcker“, bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.07.2020 12:00 Uhr