Das Eisenbahn-Bundesamt Nürnberg hat der Gemeinde Bodenwöhr am 23.09.20 die Antragsunterlagen (Ordner DIN A 4) für die Erneuerung der Bahnsteiganlagen im Bahnhof Bodenwöhr Nord zur Stellung-nahme vorgelegt.
Es handelt sich dabei um ein Plangenehmigungsverfahren nach § 18 AEG (Allgemeines Eisenbahn Ge-setz) i. V. m. § 74 Abs. 6 VwVfG.
Die DB Netz hat mit Schreiben vom 12.11.2019 beim Eisenbahnbundesamt, Außenstelle Nürnberg die Planung für die Erneuerung der Bahnsteiganlagen im Bf Bodenwöhr Nord eingereicht, das das Eisen-bahn-Bundesamt die zuständige Plangenehmigungsbehörde ist. Die vorgelegten Planunterlagen wur-den vom Eisenbahnbundesamt geprüft und für vollständig befunden.
Das eisenbahnrechtliche Plangenehmigungsverfahren ist ein rein bundesrechtliches Verfahren. Die Vo-raussetzungen für eine Genehmigung sind im § 74 Abs. 6 Satz 1 VwVfG aufgeführt und dabei ist das Ein-holen der Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange – hier Gemeinde Bodenwöhr - erforderlich.
Über diese Stellungnahme hinaus hat die Gemeinde keinerlei weitre Eingriffsmöglichkeit.
Rechtlich gesehen hat diese Genehmigung des Antrages den Charakter eines Planfeststellungsverfah-rens.
Die Gemeindeverwaltung Bodenwöhr hat sich mit den Antragsunterlagen auseinandergesetzt und möchte folgende Punkte in die Stellungnahme zum Bauvorhaben einbringen:
1. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist es erforderlich, auch für Gleis 2 die Barrierefreiheit zu ge-währleisten.
2. Die für Fahrgäste geplanten Unterstellmöglichkeiten auf den Bahnsteigen sind zu klein, hier wird ein größerer, überdachter Wartebereich gefordert.
3. Auf dem Bahnhofsgelände sind dringend Toilettenanalgen zu schaffen. Die derzeitige Dixi-Klo Lösung ist unbefriedigend und Bedarf der Verbesserung.
4. Eine Übergangsmöglichkeit vom Bahnhof in den Bereich Blechhammer Nord, Richtung Lade-straße als Fußgängeranbindung sollte hergestellt werden.
Mit der vorgelegten Planung besteht grundsätzlich Einverständnis, die Punkte 1-4 sollten aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr auf Kosten der DB-Netz umgesetzt werden.