Plangenehmigungsverfahren nach § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 6 VwVfG; Deutsche Bahn Station & Service AG; Bauort: Bahnhof Bodenwöhr Nord; Antrag auf Erneuerung der Verkehrsstation; hier: Beteiligung als Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  11./2020. Sitzung des Gemeinderates, 26.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11./2020. Sitzung des Gemeinderates 26.11.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Das Eisenbahn-Bundesamt Nürnberg hat der Gemeinde Bodenwöhr am 23.09.20 die Antragsunterlagen (Ordner DIN A 4) für die Erneuerung der Bahnsteiganlagen im Bahnhof Bodenwöhr Nord zur Stellung-nahme vorgelegt.

Es handelt sich dabei um ein Plangenehmigungsverfahren nach § 18 AEG (Allgemeines Eisenbahn Ge-setz) i. V. m. § 74 Abs. 6 VwVfG.

Die DB Netz hat mit Schreiben vom 12.11.2019 beim Eisenbahnbundesamt, Außenstelle Nürnberg die Planung für die Erneuerung der Bahnsteiganlagen im Bf Bodenwöhr Nord eingereicht, das das Eisen-bahn-Bundesamt die zuständige Plangenehmigungsbehörde ist. Die vorgelegten Planunterlagen wur-den vom Eisenbahnbundesamt geprüft und für vollständig befunden.

Das eisenbahnrechtliche Plangenehmigungsverfahren ist ein rein bundesrechtliches Verfahren. Die Vo-raussetzungen für eine Genehmigung sind im § 74 Abs. 6 Satz 1 VwVfG aufgeführt und dabei ist das Ein-holen der Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange – hier Gemeinde Bodenwöhr -  erforderlich.

Über diese Stellungnahme hinaus hat die Gemeinde keinerlei weitre Eingriffsmöglichkeit.

Rechtlich gesehen hat diese Genehmigung des Antrages den Charakter eines Planfeststellungsverfah-rens.

Die Gemeindeverwaltung Bodenwöhr hat sich mit den Antragsunterlagen auseinandergesetzt und möchte folgende Punkte in die Stellungnahme zum Bauvorhaben einbringen:

1.        Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist es erforderlich, auch für Gleis 2 die Barrierefreiheit zu ge-währleisten.
2.        Die für Fahrgäste geplanten Unterstellmöglichkeiten auf den Bahnsteigen sind zu klein, hier wird ein größerer, überdachter Wartebereich gefordert.
3.        Auf dem Bahnhofsgelände sind dringend Toilettenanalgen zu schaffen. Die derzeitige Dixi-Klo Lösung ist unbefriedigend und Bedarf der Verbesserung.
4.        Eine Übergangsmöglichkeit vom Bahnhof in den Bereich Blechhammer Nord, Richtung Lade-straße als Fußgängeranbindung sollte hergestellt werden.

Mit der vorgelegten Planung besteht grundsätzlich Einverständnis, die Punkte 1-4 sollten aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr auf Kosten der DB-Netz umgesetzt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr erhebt gegen das Plangenehmigungsverfahren nach § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 6 VwVfG keine Einwendungen oder Bedenken gegen das geplante Vorhaben. Es wird darum gebeten, die nachfolgenden Punkte nach Möglichkeit in die Planungen aufzunehmen und entsprechend umzusetzen.
 
Als Auflagen hat der Gemeinderat Bodenwöhr folgende Punkte beschlossen:
  1. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist es erforderlich, auch für Gleis 2 die Barrierefreiheit zu gewährleisten.
  2. Die für Fahrgäste geplanten Unterstellmöglichkeiten auf den Bahnsteigen sind zu klein, hier wird ein größerer, überdachter Wartebereich gefordert.
  3. Auf dem Bahnhofsgelände sind dringend Toilettenanalgen zu schaffen. Die derzeitige Dixi-Klo Lösung ist unbefriedigend und Bedarf der Verbesserung.
  4. Eine Übergangsmöglichkeit vom Bahnhof in den Bereich Blechhammer Nord, Richtung Ladestraße als Fußgängeranbindung sollte hergestellt werden.
  5. Die Kosten der Gemeinde Bodenwöhr für den baulichen Anglich der vorhandenen Verkehrsflächen zu den erhöhten Bahnsteigen sollen von der Deutschen Bahn getragen werden.

Die Gemeinde Bodenwöhr bittet um Benachrichtigung, ob die Anregungen berücksichtigt werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2020 14:06 Uhr