Vollzug der Gemeindeordnung; Antrag der BLB - Fraktion; hier: Antrag zu Bürgschaften bez. Photovoltaikanlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  08./2021. Sitzung des Gemeinderates, 29.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2021. Sitzung des Gemeinderates 29.07.2021 ö beschließend 6.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Mit Schreiben vom 05.05.2021 hat die Bürgerliste Bodenwöhr bezüglich der Errichtung von Freiflächen-photovoltaikanlagen zwei Anträge an die Gemeindeverwaltung herangetragen:

  1. Betreiber und/oder Grundstücksbesitzer haben eine Bürgschaft zu erbringen, damit die plange-rechte Erstellung des Vorhabens abgesichert ist. Höhe der Bürgschaft sollen 5 % des Gesamtan-lagenbetrages werden.
  2. Betreiber und Grundstücksbesitzer haben eine sog. Rückbaubürgschaft zu erbringen, welche ga-rantiert, dass nach Ablauf der Betriebszeit (25 – 30 Jahre) die Kostenübernahme für den Rückbau sichert.

Begründet werden die Anträge durch die Erfahrungen in Sachen PV-Anlage auf dem Mappenberg. Was die Bürgerliste der Verwaltung nicht mitgeteilt hat, ist die Frage, wie sie sich die Abwicklung einer solchen Bürgschaft vorstellt.  

Die Verwaltung führt zu dem Antrag folgendes aus:

Eine Freiflächenphotovoltaikanlage kann nur dann errichtet werden, wenn der Grundstückseigentümer mit der betroffenen Gemeinde in Kontakt tritt, um das erforderliche Bauleitplanverfahren zu besprechen.
Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt, dass es meist um mehrere „Verfahrensbeteiligte“ geht.

Da sind die Grundstückseigentümer, der Investor, ein Ingenieurbüro sowie die Gemeinde. 

Die Gemeinde Bodenwöhr leitet nach entsprechenden Beschlüssen das Bauleitplanverfahren ein, wel-ches nach erfolgreichem Abschluss in einem rechtsgültigen Bebauungsplan (Satzung) endet. Diese Sat-zung ist Grundvoraussetzung für die Umsetzung der PV-Anlage.

Hält sich der Bauherr an die Festsetzungen des B-Plans, so kann er im sog. Freistellungsverfahren das Vorhaben auf den Weg bringen, andernfalls benötigt er eine Baugenehmigung durch die Bauaufsichts-behörde.

Es ist rechtlich nicht möglich im Bebauungsplan Festsetzungen hinsichtlich einer Bürgschaft für den Rückbau der Anlage zu treffen. 

Eine Möglichkeit besteht nach unserer Einschätzung unter Rücksprache mit dem Gemeindetag und der Rechtsaufsicht, dass eine „Auflage“ bei Erteilung einer Baugenehmigung möglich wäre.

Eine Genehmigungsfreistellung über den Bebauungsplan wäre dann allerdings nicht mehr möglich und die Zuständigkeit hierfür liegt bei der Baugenehmigungsbehörde, dem Landratsamt Schwandorf. 

Wir als Gemeinde können nur vor dem Einstieg in ein Bauleitplanverfahren, quasi als Voraussetzung für einen Aufstellungsbeschluss, den Nachweis einer Bürgschaft fordern. Dieses könnte in unserem PV-Anlagen Standortkonzept vermerkt werden. 

Handelt es sich bei dem Vorhaben um ein Projekt, das auf gemeindeeigenen Grundstücken umgesetzt werden soll, könnten wir die im Antrag aufgeführten Bürgschaften in einem städtebaulichen Vertrag oder Erschließungsvertrag einfordern.

Bei einem Bebauungsplan, welcher durch Dritte initiiert, bezahlt und die Realisierung ohne Beteiligung der Kommune erfolgt, ist die einzige Möglichkeit ein vorhabenbezogener Bebauungsplan. Hier ist im Anschluss zwingend ein Durchführungsvertrag abzuschließen. 

Allerdings weist der Gemeindetag darauf hin, dass die Durchsetzung der nicht erfüllten Auflagen aus ihren Erfahrungen heraus ein langer juristischer Weg ist, der oft in einem Vergleich endet. 

Da im Falle der PV-Anlage Altenschwand die Grundstücksflächen nicht im Eigentum der Gemeinde Bo-denwöhr liegen, sind hier gemäß Kostenübernahmevertrag entsprechende privatrechtliche Vereinba-rungen zwischen Vorhabenträger und Grundstückseigentümer zu treffen.

Beschluss

Der Antrag zu den Bürgschaften bezüglich Photovoltaikanlagen der BLB-Fraktion vom 05.05.2021 wird abgelehnt. 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:        12                                Nein-Stimmen:           4

Beschluss 2:

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, künftig bei Anträgen auf Errichtung einer PV Anlage nach dem Standortkonzept der Gemeinde Bodenwöhr, als Voraussetzung zum Einstieg in ein Bauleitplanverfahren den Nachweis einer Rückbaubürgschaft entsprechend einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen Vorhabenträger und Grundstückseigentümer zu prüfen. 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:        16                                Nein-Stimmen:           0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2022 11:10 Uhr