Bauleitplanung;
1. Änderung des Bebauungsplans „Wohnen am Birkerl“ für die Fl.-Nr. 618 Gemarkung Bodenwöhr;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
09./2021. Sitzung des Gemeinderates, 30.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 28.01.2021, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan der Gemeinde Bodenwöhr für die Flurnummer 618/1 zu ändern.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplanes für die Fl.-Nr. 618/1 der Gemarkung Bodenwöhr notwendig.
In der Gemeinderatssitzung am 24.06.2021 wurde der Entwurf zum Bebauungsplan „Wohnen am Birkerl“ gebilligt.
Deshalb wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Bebauungsplan vom 07.07.2021 bis 09.08.2021 öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.
In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat beraten und gem. BauGB als Satzung beschlossen werden.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den geänderten Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans „Wohnen am Birkerl“ in der Fassung vom 30.09.2021 gemäß Baugesetzbuch als Satzung zu beschließen.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt den Vorschlag zur Änderung des Bebauungsplans „Wohnen am Birkerl“ in der Fassung vom 30.09.2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
- Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung für den Bebauungsplan „Wohnen am Birkerl“, bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.01.2022 10:51 Uhr