Bauanträge; Lelek-Wotzka Malgorzata und Wotzka Jerzy, 92439 Bodenwöhr; hier: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage


Daten angezeigt aus Sitzung:  01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar, 27.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar 27.01.2022 ö beschließend 3.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Bauantragsberechtigten haben bei der Gemeinde Bodenwöhr am 09.12.2021 einen Bauantrag auf Errichtung eines Neubaus eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage eingereicht.

Der Neubau erfolgt auf der Flur-Nr. 666/198 der Gemarkung Bodenwöhr auf dem Grundstück Ferdinand-Riegelsberger-Straße 1. 

Der Bauantrag enthält Anträge auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wohnen am Bahnhof.“ Die Befreiungen lauten wie folgt:

  • Unterschreitung der Mindestvollgeschosse -> eineinhalbgeschossige Bauweise

  • Überschreitung des maximalen Kniestockes um 0,50 m (gesamt 1,25 m)

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wohnen am Bahnhof“ lauten wie folgt:

  • Anzahl der Mindestvollgeschosse: zwei
  • Festsetzungen des Kniestockes: maximal 0,75 m

Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken!

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Gegen den Bauantrag des Ehepaares Malgorzata Lelek-Wotzka und Jerzy Wotzka auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 666/198 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen keine Bedenken.

  1. Die beantragten Befreiungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 09.05.2022 14:55 Uhr