Bauleitplanung; Stadt Nittenau; "Schlingmannareal III"; hier: Beteiligung als Behörde gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar, 27.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01./2022. Sitzung des Gemeinderates Januar 27.01.2022 ö beschließend 4.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Nittenau hat am 22.06.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Schlingmannareal III“ zu ändern. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 14.12.2021 wurde gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Aufgrund von § 4 Abs. 2 BauGB sollen die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, am Verfahren der Bauleitpläne beteiligt werden. Daher wird die Gemeinde darum gebeten bis 18.02.2022 zu überprüfen, ob Belange der Gemeinde Bodenwöhr berührt oder Einwendungen gegen den Bebauungsplan erhoben werden.

Beschluss

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Schlingmannareal III“ der Stadt Nittenau bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2022 14:55 Uhr