Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes; Baugebiet "Am Birkerl"; hier: Vergabe eines Straßennamens und Widmung der Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  03./2022. Sitzung des Gemeinderates März (2), 31.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2022. Sitzung des Gemeinderates März (2) 31.03.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Im Baugebiet „Wohnen Am Birkerl“ wird die Erschließungsanlage demnächst hergestellt. Nach Baufertigstellung und Abnahme gehen die öffentlichen Verkehrsflächen gemäß Erschließungsvertrag in das Eigentum der Gemeinde Bodenwöhr über. Die Unterhaltspflicht liegt ab diesem Zeitpunkt bei der Gemeinde.
Die neue Ortsstraße ist nach Art. 6 BayStrWG deshalb öffentlich zu widmen. 

Die Verwaltung schlägt in Absprache mit dem Erschließungsträger, der Wohnbau Schiessl GmbH, vor, für die neue Ortsstraße im Baugebiet den Straßennamen „Am Birkerl“ zu vergeben.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, dass die im Baugebiet „Wohnen Am Birkerl“ neu zu errichtende Ortsstraße den Straßennamen „Am Birkerl“ erhält.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung nach endgültiger Herstellung der Erschließungsanlage und Übernahme in das Straßenbestandverzeichnis vorzunehmen.

  1. Die Straßenbaulast für die neue Ortsstraße „Am Birkerl“ geht auf die Gemeinde Bodenwöhr über.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2022 15:14 Uhr