Bauantrag; Anton u. Sophia Steininger; 92439 Bodenwöhr; hier: Erweiterung des Zwischenbaus u. Anbau eines Carports und Windfangs


Daten angezeigt aus Sitzung:  04./2022. Sitzung des Gemeinderates April, 21.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2022. Sitzung des Gemeinderates April 21.04.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Bauantragssteller haben am 11.04.2022 einen Bauantrag auf „Erweiterung eines Zwischenbaus; Anbau eines Carports und Windfangs“ beantragt.

Das geplante Vorhaben befindet sich auf den Flurstücken Flr.Nr. 652/1 der Gemarkung Bodenwöhr, in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Das Bauvorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein.

Die Nachbarunterschriften sind vollzählig.

Das Wohnhaus soll um ein Carport erweitert werden. Zudem möchten die Bauantragssteller an der Nordseite einen Windfang errichten. Der alte Windfang im westlichen Bereich des Anwesens soll zum Teil abgebrochen werden und anschließend wiederaufgebaut werden und zu einem Büro umfunktioniert werden.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die geplanten Bauvorhaben keine Bedenken. 

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:              

  1. Gegen den Bauantrag der Eheleute Sophia und Anton Steiniger, Am Hammersee 2, Bodenwöhr, auf „Erweiterung eines Zwischenbaus; Anbau eines Carports und Windfangs“ auf der Flurnummer 652/1 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.

  1. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.07.2022 11:16 Uhr