Vollzug der Gemeindeordnung (GO), des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) sowie des Baugesetzbuches (BauGB); Ortsrecht der Gemeinde Bodenwöhr; hier: Neufassung der Satzung über die Hausnummerierung der Gemeinde Bodenwöhr


Daten angezeigt aus Sitzung:  04./2022. Sitzung des Gemeinderates April, 21.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04./2022. Sitzung des Gemeinderates April 21.04.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Satzung der Gemeinde Bodenwöhr über die Hausnummerierung vom 01.06.1992 entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und Bedarf der Anpassung. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass gemeindliche Satzungen nach 20 Jahren Ihre Gültigkeit verlieren.

Deshalb hat die Verwaltung eine neue Satzung über die Hausnummerierung der Gemeinde Bodenwöhr als Beschlussvorlage gefertigt. Dieser Satzungsentwurf soll in der heutigen Sitzung dem Gemeinderat vorgestellt und bei Bedarf durch das Gremium ergänzt oder geändert werden.

Die wesentlichsten Änderungen bestehen im § 2 der Satzung – Hausnummernschild. Die Anschaffung und Anbringung des Hausnummernschildes obliegt dem Grundstückseigentümer in Eigenverantwortung. 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt den heute von der Verwaltung vorgestellten Entwurf als „Satzung über die Hausnummerierung der Gemeinde Bodenwöhr“ mit folgenden Änderungen:

§ 2 Abs. (2) 
(2) Der Eigentümer des Gebäudes, für das die Gemeinde eine Hausnummer zugeteilt hat, ist verpflichtet, die Hausnummer innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3, entsprechend den Bestimmungen dieser Satzung und etwaigen weiteren Auflagen der Gemeinde nach § 3 Abs. 2 ordnungsgemäß auf dem Grundstück oder dem Gebäude anzubringen und zu unterhalten. 

§ 3 Abs. (1)
Die Hausnummer muss in der Regel an der Straßenseite des Gebäudes an gut sichtbarer Stelle angebracht werden. 

  1. Die neue Satzung über die Hausnummerierung ist durch die Verwaltung öffentlich bekannt zu machen und tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Mit dem gleichen Tag verliert die Satzung vom 01.06.1992 ihre Gültigkeit. Alle bisherigen Vorschriften hinsichtlich der Haus-nummerierung treten damit außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.07.2022 11:16 Uhr