Bauleitplanung; 2. Änderung des Bebauungsplans "Wohnen am Birkerl"; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  08./2022. Sitzung des Gemeinderates Oktober, 27.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2022. Sitzung des Gemeinderates Oktober 27.10.2022 ö beschließend 3.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 27.07.2022, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Wohnen am Birkerl“ zu ändern. 

Die Änderung des Bebauungsplans umfasst den Tenor, dass auf den Parzellen 2,3,5,28 und 29 des Baugebiets eine (optionale) Doppelhausbebauung zulässig ist. Dies war in der 1. Änderung des Bebauungsplans „Wohnen am Birkerl“ nicht gewünscht.

Weiterführend wurde aufgrund der aktualisierten bautechnischen Gegebenheiten die EFOK (Erdgeschossfußbodenoberkante) neu angepasst.

Vom Planungsbüro wurde außerdem angeregt, im Quartier A einen Bungalow-Stil zu ermöglichen. Für Wohngebäude mit E oder E+D gilt eine maximale Wandhöhe von 4,50 m (je nach Dachtyp). Für Gebäude E+I beträgt die maximale Wandhöhe 6,50 m (je nach Dachtyp).

In der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2022, öffentlicher Teil, wurde der Vorentwurf gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und der Bebauungsplan vom 09.08.2022 – 08.09.2022 öffentlich ausgelegt. 

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB waren die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat beraten und gemäß Baugesetzbuch als Satzung beschlossen werden.

Die Verwaltung schlägt vor, den Entwurf in der Fassung vom 27.10.2022 gemäß Baugesetzbuch als Satzung zu beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt den Vorschlag zur Änderung des Bebauungsplans in der Fassung vom 27.10.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung für den Bebauungsplan „Wohnen am Birkerl“ bekannt zu machen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2022 09:57 Uhr