Bauanträge;
Joachim Schikora, 92439 Bodenwöhr;
hier: Anbau an ein bestehendes Wohnhaus mit Einliegerwohnung im UG
Daten angezeigt aus Sitzung:
03./2023. Sitzung des Gemeinderates März, 30.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Der Bauantragsteller hat beim Landratsamt Schwandorf einen Bauantrag auf „Anbau an ein bestehendes Wohnhaus mit Einliegerwohnung“ auf der Flurnummer 641/17 der Gemarkung Bodenwöhr gestellt. Das Landratsamt Schwandorf hat die Gemeinde Bodenwöhr am 17.02.2023 um Stellungnahme gebeten.
Das geplante Bauvorhaben liegt in Bodenwöhr, „Neunburger Straße 26“ im Bereich eines allgemeinen Wohngebietes ohne Bebauungsplan.
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Die Erschließung ist gesichert.
Der Gemeinderat Bodenwöhr legt vor allem bei Bauvorhaben in Wohnsiedlungen Wert darauf, dass beim Schaffen von zusätzlichen Wohneinheiten für jede zwei Stellplätze vorzuhalten sind. Beim Vorhaben des Bauherrn sind 2 Stellplätze für den Bestandsbau und zwei Stellplätze für die neue Einliegerwohnung vorzuhalten.
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Neben den für den Bestandsbau notwendigen zwei Stellplätzen sind auch für die neu geschaffene Einliegerwohnung zwei zusätzliche Stellplätze auf dem Grundstück mit der Flurnummer 641/17 vorzuhalten.
- Gegen den Bauantrag von Herr Joachim Schikora auf „Anbau an ein bestehendes Wohnhaus mit Einliegerwohnung“ auf der Flurnummer 641/17 der Gemarkung Bodenwöhr bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr keine Bedenken.
- Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.10.2023 12:53 Uhr