Wasserversorgung Bodenwöhr; Jahresabschluss 2021 der Wasserversorgung Bodenwöhr; hier: Feststellung des Jahresergebnisses


Daten angezeigt aus Sitzung:  03./2023. Sitzung des Gemeinderates März, 30.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2023. Sitzung des Gemeinderates März 30.03.2023 ö beschließend 8.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Bayerische kommunale Prüfungsverband hat im März 2023 die steuerlichen Jahresabschlüsse 2021 (Bilanz) des Betriebes gewerblicher Art (Wasserversorgung) und die dazugehörige Steuererklärung erstellt. 

Der Jahresabschluss wurde dabei im Wege der doppelten kaufmännischen Buchführung aus der von der Gemeinde geführten Kameralrechnung abgeleitet. Dies bedeutet, dass die sich ergebenden Bilanzsummen im Gesamtvermögen der Gemeinde enthalten sind und das Jahresergebnis im Gesamtrechnungsergebnis des betreffenden Jahres enthalten ist. 

Zur steuerlichen Anerkennung beim Finanzamt bedarf es laut Prüfungsverband folgenden Beschluss:

  1. Der Jahresabschluss 2021 wird mit der Bilanzsumme von 4.477.427,94 EUR und dem ausgewiesenen Jahresverlust von 899,00 EUR festgestellt.

  1. Der Jahresverlust wird aus Gewinnen der Vorjahre ausgeglichen.

  1. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde aus der Verrechnungsschuld sind weiterhin marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

  1. Die Konzessionsabgabe wird unverändert jährlich mit den steuerlichen zulässigen Höchstsätzen des Konzessionsabgabeerlasses an die Gemeinde abgeführt.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Jahresabschluss 2021 wird mit der Bilanzsumme von 4.477.427,94 EUR und dem ausgewiesenen Jahresverlust von 899,00 EUR festgestellt.

  1. Der Jahresverlust wird aus Gewinnen der Vorjahre ausgeglichen

  1. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde aus der Verrechnungsschuld sind weiterhin marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenekapital zu behandeln sind.

  1. Die Konzessionsabgabe wird unverändert jährlich mit den steuerlichen zulässigen Höchstsätzen des Konzessionsabgabeerlasses an die Gemeinde abgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2023 12:53 Uhr