Bebauungsplan Nr. 29 Wohnen in der Ziegelzell Taxöldern hier: Beratung und Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4a Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  07./2023. Sitzung des Gemeinderates Juli, 27.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 07./2023. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2023 ö beschließend 4.3

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 26.06.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „Wohnen in der Ziegelzell“ aufzustellen. Der Bebauungsplan betrifft überwiegend die Flurnummer 70 der Gemarkung Taxöldern. Der Geltungsbereich ist in den grafischen Ausführungen des Bebauungsplans aufgeführt. 

Das Ingenieurbüro Pongratz aus Nürnberg wurde mit der Planung und technischen Umsetzung eines Bebauungsplans beauftragt. Um die baurechtlichen Voraussetzung für die Aufstellung eines Bebauungsplans zu schaffen, ist die Änderung einer Teilfläche des Flächennutzungsplans der Flurnummer 70 der Gemarkung Taxöldern im Parallelverfahren notwendig

In der Gemeinderatssitzung vom 28.01.2021 (öffentlicher Teil) wurde die Verwaltung damit beauftragt, für den Bebauungsplan die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Deshalb wurden die Öffentlichkeit, die beteiligten Behörden und die Träger der öffentlichen Belange im Zeitraum vom 25.02.2021 – 26.03.2021 gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB am Verfahren beteiligt bzw. zum Verfahren angehört. 

Die am 28.01.2021 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB waren die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

In der Gemeinderatssitzung vom 27.05.2021 wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Wohnen in der Ziegelzell“ in der Fassung vom 27.05.2021 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Hauptbeteiligung in der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Deshalb wurden die Unterlagen für den Bebauungsplan in der Zeit vom 18.10.2022 – 17.11.2022 öffentlich ausgelegt. 

Die am 27.05.2021 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Hauptbeteiligung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB waren die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Frau Rebecca Groenewald vom Ingenieurbüro Pongratz stellt die eingegangenen Stellungnahmen der Hauptbeteiligung vor und der Gemeinderat behandelt diese jeweils im Einzelnen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt: 

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt von den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Kenntnis und beschließt darüber im Einzelnen wie folgt:
siehe „Abwägungsliste Nr. 2 „Bebauungsplan Nr. 29 ‚Wohnen in der Ziegelzell‘“ in der Fassung vom 27.07.2023“ (Bestandteil der Niederschrift)

  1. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden gegebenenfalls entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2024 08:50 Uhr