Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 26.06.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „Wohnen in der Ziegelzell“ für die Flurnummer 70 der Gemarkung Taxöldern aufzustellen.
Das Ingenieurbüro Pongratz aus Nürnberg wurde mit der Planung und der technischen Umsetzung eines Bebauungsplans beauftragt. Um die baurechtlichen Voraussetzung für die Aufstellung eines Bebauungsplans zu schaffen, ist die Änderung einer Teilfläche der Flurnummer 70 der Gemarkung Taxöldern des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren notwendig. In der Sitzung vom 27.07.2023 hat der Gemeinderat Bodenwöhr den Feststellungsbeschluss über die Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.
In der Gemeinderatssitzung am 28.01.2021 (öffentlicher Teil) wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Wohnen in der Ziegelzell“ in der Fassung vom 28.01.2021 gebilligt. Deshalb wurde die Öffentlichkeit die Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt und der Bebauungsplan vom 25.02.2021 bis 26.03.2021 öffentlich ausgelegt.
Die am 28.01.2021 durch den Gemeinderat Bodenwöhr beschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB waren die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt
In der Gemeinderatssitzung vom 27.05.2021 wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Wohnen in der Ziegelzell“ in der Fassung vom 27.05.2021 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Hauptbeteiligung in der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 durchzuführen.
Deshalb wurden die Unterlagen für den Bebauungsplan in der Zeit vom 18.10.2022 – 17.11.2022 öffentlich ausgelegt. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB waren die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt
In vorhergehenden Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung wurde die Beratung der eingegangenen Stellungnahmen zur Hauptbeteiligung durchgeführt und die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die aktuelle Fassung soll nunmehr vom Gemeinderat beraten und gem. BauGB als Satzung beschlossen werden.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf Bebauungsplans „Wohnen in der Ziegelzell“ in der Fassung vom 27.07.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.