Schmitzer Jürgen und Kerstin; 92439 Bodenwöhr hier: Errichtung eines Wohnhauses
Daten angezeigt aus Sitzung: 02./2024. Sitzung des Gemeinderates Februar 2024, 29.02.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 02./2024. Sitzung des Gemeinderates Februar 2024 | 29.02.2024 | ö | beschließend | 5.2 |
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Laut den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Klause-Ludwigsheide“ Nr. 6 (Festsetzungen und Hinweise) Nr. II/3 sind Außenwände als verputztes Mauerwerk, Sichtmauerwerk oder Holzfassade zu gestalten. Die Fassade des Wohnhauses soll mit einer Kunststofffassade in Holzoptik ausgestaltet werden. Die „klassische“ Raumaufteilung des Gebäudes (kein eigenständiger Technikraum; keine Diele oder Flur); dem Fußbodenaufbau ohne klassische Betonbodenplatte (Seite 4 des Bauantrages; Ansicht Schnitt des Eingabeplanes) lassen vermuten, dass es sich bei dem Wohnhaus um ein sogenanntes Tinyhouse oder sogenanntes Mobilehome handelt welche in der bayerischen Bauordnung dem Baugesetzbuch nicht näher behandelt werden. Tinyhäuser sind aus Sicht der Verwaltung als Fertighäuser anzusehen, da diese industriell/maschinell in Holzständerbauweise errichtet werden und vornehmlich dem Wohnen dienen. Die Verwaltung regt an, der Befreiung, diese Befreiung von den Festsetzungen (Kunststofffassade) zu erteilen, da die Umsetzungen dieser Vorgabe im Bebauungsplan einen unverhältnismäßig hohen Aufwand für die Bauherren bedeuten würden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0