Beratung über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan "Regelesberg - 1. Änderung" sowie über den Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  0423. Sitzung des Stadtrates, 09.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat (Stadt Burgau) 0423. Sitzung des Stadtrates 09.05.2023 ö beschließend 14

Sachverhalt Protokoll

Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 13.12.2022 die Änderung des Bebauungsplanes „Regelesberg“ beschlossen.

Ferner hat der Stadtrat der Stadt Burgau in seiner Sitzung vom 13.12.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Regelesberg – 1. Änderung“ in der Fassung vom 13.12.2022 gebilligt und die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.

A) Beteiligung der Öffentlichkeit:

Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Regelesberg – 1. Änderung“ hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB in der Zeit vom 09.01.2023 bis 10.02.2023 stattgefunden. Während dieser Zeit konnten Äußerungen zur Planung vorgebracht werden.

Aus der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme abgegeben:
• Einwender 1, Schreiben vom 26.01.2023

Die Abwägung dieser Stellungnahme erfolgt unter dem Tagesordnungspunkt Nr. 14.1.


B) Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange:

Insgesamt wurden 18 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes „Regelesberg – 1. Änderung“ vom 09.01.2023 bis zum 10.02.2023 aufgefordert. 

Folgende 6 Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahmen abgegeben:
• Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg
• Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Koordination Bauleitplanung - BQ, München
• Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, TI NL Süd, PTI 23, Gersthofen
• Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung Schwaben
• Kreishandwerkerschaft Bereich Günzburg
• Kreisheimatpfleger Landkreis Günzburg

Folgende 8 Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme ohne abwägungsbedürftigen Inhalt abgegeben:
• Bayernets GmbH, München, Schreiben vom 9. Januar 2023
• IHK Schwaben, Augsburg, Schreiben vom 3. Februar 2023
• Landratsamt Günzburg, Gesundheitsamt, Schreiben vom 19. Januar 2023
• LEW Verteilnetz GmbH (LVN), Günzburg, Schreiben vom 7. Februar 2023
• Regierung von Schwaben, Augsburg, Schreiben vom 13. Januar 2023
• Regionalverband Donau-Iller, Ulm, Schreiben vom 10. Februar 2023
• Vodafone GmbH, Unterföhring, Schreiben vom 10. Februar 2023
• Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 30. Januar 2023

Folgende 4 Träger öffentlicher Belange haben abwägungsrelevante Stellungnahmen abgegeben:
• Landratsamt Günzburg, Schreiben vom 11.04.2023
• Staatliches Bauamt Krumbach, Schreiben vom 06.02.2023
• Schwaben netz GmbH, Augsburg, Schreiben vom 16.01.2023
• Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach (Schwaben)-Mindelheim,
  Schreiben vom 03.02.2023

Die Abwägung dieser Stellungnahmen erfolgt unter den Tagesordnungspunkten Nr. 14.2 bis 14.5.


C) Satzungsbeschluss

Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Regelesberg – 1. Änderung“ erfolgt unter dem Tagesordnungspunkt Nr. 14.6.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.07.2023 12:05 Uhr