Bauantrag zur Änderung des Geländeverlaufs und der Fassade, Erstellung eines Balkons und eines Fertigkamins am bestehenden Wohngebäude auf dem Grundstück "An der Römerstraße 4a", Fl.Nr. 3515/22 der Gemarkung Burgau
Sachstand zum Baugenehmigungsverfahren und nochmalige Beratung
Daten angezeigt aus Sitzung:
0523. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr hat im Jahr 2020 für den Neubau einer Betriebsleiterwohnung eine Baugenehmigung erhalten. Das Wohngebäude wurde jedoch planabweichend errichtet.
Der Bauherr stellte daraufhin einen Antrag zur Änderung des Geländeverlaufs und der Fassade, Erstellung eines Balkons und eines Fertigkamins am bestehenden Wohngebäude auf dem Grundstück „An der Römerstraße 4a“, Fl.Nr. 3515/22 der Gemarkung Burgau.
Der Bauausschuss der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 14.02.2023 (Beratungsgegenstand Nr. 3) hierüber beraten und das gemeindliche Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen nicht erteilt.
Das Landratsamt Günzburg hat im Rahmen der weiteren Bearbeitung den Antrag geprüft. Mit Schreiben vom 11.04.2023 wurde der Bauherr u. a. darüber informiert, dass der gegenständliche Bauantrag nicht genehmigungsfähig ist. Ferner ist die Entscheidung der Stadt Burgau bauplanungsrechtlich nicht zu beanstanden. Deshalb wird seitens des Landratsamtes beabsichtigt, den Bauantrag abzulehnen und den Rückbau des Balkons und der Terrasse sowie die Anfüllung der Kellersüdseite anzuordnen.
Mit E-Mail vom 16.05.2023 beantragt der Bauherr eine erneute Beratung über dessen Antrag. Das Schreiben des Landratsamtes als auch die E-Mail des Bauherrn sind den Sitzungsunterlagen beigefügt.
Die Vorgehensweise des Antragstellers wurde von den Mitgliedern des Bauausschusses einheitlich kritisiert. Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Grundstücksteilung sollte zwingend abgesichert werden, dass das erstellte Wohngebäude dem Gewerbebetrieb zugeordnet bleibt.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Änderung des Geländeverlaufs und der Fassade, Erstellung eines Balkons und eines Fertigkamins am bestehenden Wohngebäude auf dem Grundstück „An der Römerstraße 4a, Fl.Nr. 3515/22 der Gemarkung Burgau, das gemeindliche Einvernehmen unter der Bedingung, dass die Zugehörigkeit des Wohngebäudes als Betriebsleiterwohnung zum benachbarten Betrieb dauerhaft rechtlich gesichert wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.07.2023 17:08 Uhr