Verlängerung der Außenbewirtung (Sperrzeitverkürzung)
Vorberatung
Daten angezeigt aus Sitzung:
0523. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses, 13.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
Die Außenbewirtung ist i.d.R. nur bis 22 Uhr gestattet. Die immissionsschutzrechtliche Nachtruhe gilt von 22:00 – 07:00 Uhr.
Für die Jahre 2018 bis 2022 wurde jeweils eine Verkürzung der Sperrzeit beschlossen, um die Außenbewirtung im Juli und August bzw. bis zum Ende der Sommerferien von Sonntag bis Donnerstag bis 23:00 Uhr und am Freitag und Samstag bis 24:00 Uhr zu gestatten.
In den vergangenen Jahren konnte keine auffällig steigende Zahl von Lärmbeschwerden vermerkt werden. Lediglich im Jahr 2022 vor Beschlussfassung über die Sperrzeitverkürzung ging ein Schreiben von Anwohnern der Stadtstraße ein, die Bedenken gegen die Sperrzeitverkürzung hatten. Ein entsprechender Beschluss über die verlängerte Außenbewirtung für 2022 wurde dennoch gefasst.
Es ist darüber zu beraten und Beschluss zu fassen, ob diese Regelung ab 01.07.2023 bis 11.09.2023 (Ende der Sommerferien) wieder angewendet werden soll.
Beschluss
Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Burgau, die Zeit für eine mögliche Außenbewirtung der Gastronomiebetriebe im Zeitraum vom 01.07.2023 bis 11.09.2023 (Ende der Sommerferien) von Sonntag bis Donnerstag bis 23:00 Uhr und am Freitag und Samstag bis 24:00 Uhr zu verlängern (entsprechende Verkürzung der Sperrzeit).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.07.2023 17:11 Uhr