Bauleitplanung der Gemeinde Haldenwang Förmliche Beteiligung der Stadt Burgau als Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Gartenstraße - Konzenberg" nach § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  0523. Sitzung des Stadtrates, 27.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt Protokoll

Die Gemeinde Haldenwang hat beschlossen, eine Einbeziehungssatzung „Gartenstraße – Konzenberg“ aufzustellen.

Anlass für die Aufstellung der Einbeziehungssatzung für das Gebiet „Gartenstraße – Konzenberg“ ist die Schaffung von Baurecht für ein Wohngebäude auf einer Fläche, die sich aktuell im unbebauten Außenbereich im Anschluss an den Ortsteil Konzenberg befindet.

Die Einbeziehungssatzung wird gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB und ohne Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, ohne Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB aufgestellt. § 4c BauGB wird nicht angewandt.

Die Stadt Burgau wird im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bei der Einbeziehungssatzung „Gartenstraße - Konzenberg“ nach § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.

Nach Durchsicht der Unterlagen werden die Belange der Stadt Burgau durch die Einbeziehungssatzung nicht berührt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, im Rahmen der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB bei der Einbeziehungssatzung „Gartenstraße - Konzenberg“ keine Bedenken und Anregungen vorzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.08.2023 12:38 Uhr