Abbruchanzeige zum Abbriss des Anwesens in der Stadtstraße 55 auf dem Grundstück Fl.Nr. 214/1 der Gemarkung Burgau
Daten angezeigt aus Sitzung:
0623. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr zeigt den Abbruch des bestehenden Gebäudes in der Stadtstraße 55 auf dem Grundstück Fl.Nr. 214/1 der Gemarkung Burgau an.
Nach Art. 57 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BayBO ist unter anderem die Beseitigung von freistehenden Gebäuden der Gebäudeklasse 1-3 verfahrensfrei. Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung baulicher Anlagen zuvor der Gemeinde und der Unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen (Art. 57 Abs. 5 Satz 2 BayBO).
Das Gebäude ist jedoch nicht freistehend und der Abbruch daher anzeigepflichtig. Es ist kein Baudenkmal. Das Grundstück liegt jedoch im Bereich des Bodendenkmals „Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Marktsiedlung von Burgau“ sowie im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „Altstadt Burgau“.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt der Abbruchanzeige des Bauherrn zum Abbruch des bestehenden Gebäudes in der Stadtstraße 55 auf dem Grundstück Fl.Nr. 214/1 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 ff. BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.09.2023 16:49 Uhr