Beratung über die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in der Haldenwanger Straße
Daten angezeigt aus Sitzung:
0723. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
Mit Antrag vom 18.07.2023 beantragt eine Anwohnerin der Haldenwanger Straße die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in der Haldenwanger Straße.
Laut der Antragstellerin herrscht in der Haldenwanger Straße sehr viel Verkehr. Zu bestimmten Uhrzeiten ist es nicht möglich, die Hofausfahrt sicher zu verlassen.
Zum Anliegen der Bürgerin wurde die Polizei Burgau um Stellungnahme gebeten. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung wird nicht befürwortet, da diese nach der Straßenverkehrsordnung nicht möglich ist.
Den Sitzungsunterlagen lag der Antrag sowie ein Lageplan bei.
Im Rahmen der Beratung konnte die geschilderte Situation grundsätzlich nachvollzogen werden. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit erzeuge gleichzeitig eine Lärmreduzierung für die dortigen Anwohner. Die Haldenwanger Straße diene jedoch u. a. dem innerstädtischen Durchgangsverkehr sowie als Zufahrt zum Feuerwehrhaus. Die Mitglieder des Bauausschusses vertraten deshalb überwiegend die Meinung, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht befürwortet wird.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau beschließt, in der Haldenwanger Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h anzuordnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 8
Datenstand vom 12.10.2023 16:50 Uhr