Bauleitplanung der Stadt Burgau Beratung über die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Siemensstraße - Betriebserweiterung Firma BSB Metallverformung“ in Burgau sowie über den Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  0823. Sitzung des Stadtrates, 26.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0723. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö vorberatend 4
Stadtrat (Stadt Burgau) 0823. Sitzung des Stadtrates 26.09.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt Protokoll

Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 27.06.2023 (Beratungsgegenstand Nr. 3) für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Siemensstraße – Betriebserweiterung BSB Metallverformung“ die erneute Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange und der betroffenen Öffentlichkeit beschlossen.

Gemäß § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB wurde dabei bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den folgenden geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können: Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich (Flächen für den Naturschutz- und Retentionsausgleich). Die Änderungen zum Entwurf in der Fassung vom 26.01.2016 waren gelb hinterlegt.


A) Beteiligung der Öffentlichkeit:

Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung des 2. Bebauungsplanentwurfs in der Fassung vom 27.06.2023 hat gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17.07.2023 - 16.08.2023 stattgefunden. Während dieser Zeit konnten Äußerungen zur Planung vorgebracht werden.

Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Bedenken und Anregungen eingegangen.

B) Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange:

Insgesamt 22 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.07.2023 zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zur 2. Entwurfsfassung vom 27.06.2023 bis zum 16.08.2023 aufgefordert.

Folgende 8 Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

       Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Günzburg
       Bayerischer Bauernverband Günzburg
       Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Koordination Bauleitplanung
       Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
       Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 23
       Kreishandwerkerschaft Günzburg/Neu-Ulm
       Kreisheimatpfleger Landkreis Günzburg

Es haben 10 Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme ohne abwägungsbedürftigen Inhalt abgegeben:

       Amprion GmbH, Dortmund, Schreiben vom 18.07.2023
       Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach (Schwaben - Mindelheim, Krumbach,         Schreiben vom 03.08.2023
       Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Krumbach, Schreiben vom 31.07.2023
       Bayernets GmbH, München, Schreiben vom 19.07.2023
       IHK Schwaben, Schreiben vom 11.08.2023
       LEW Verteilnetz GmbH (LVN), Günzburg, Schreiben vom 02.08.2023
       Regionalverband Donau-Iller, Ulm, Schreiben vom 26.07.2023
       Schwaben Netz GmbH, Augsburg, Schreiben vom 19.07.2023
       Vodafone GmbH/Vodafone Deutschland GmbH, Unterföhring, Schreiben vom 02.08.2023
       Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 02.08.2023

Folgende 5 Träger öffentlicher Belange haben abwägungsrelevante Stellungnahmen abgegeben:

       Landratsamt Günzburg (bislang keine Stellungnahme eingereicht)
       Regierung von Schwaben, Augsburg, Schreiben vom 04.08.2023
       Staatliches Bauamt Krumbach, Schreiben vom 10.08.2023
       DB AG, DB Immobilien, München, Schreiben vom 24.07.2023
       Landratsamt Günzburg, Gesundheitsamt, Schreiben vom 14.08.2023

Die Abwägung dieser Stellungnahmen erfolgte unter den Tagesordnungspunkten Nr. 7.1 bis 7.5.

C) Durchführungsvertrag
Der Beschluss über den Durchführungsvertrag erfolgte unter Tagesordnungspunkt Nr. 7.6.

D) Satzungsbeschluss
Der Satzungsbeschluss erfolgte ebenfalls unter Tagesordnungspunkt Nr. 7.6.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Zweite Bürgermeisterin Martina Wenni-Auinger war bei diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

Datenstand vom 02.11.2023 17:39 Uhr