Investitionsförderung der Stadt Burgau Antrag des Automobil-Club Burgau (AMC Burgau e.V.) auf Bezuschussung des Neubaus einer Fahrsicherheitsstrecke Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  0823. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses, 09.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0823. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 09.10.2023 ö vorberatend 2
Stadtrat (Stadt Burgau) 0923. Sitzung des Stadtrates 24.10.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt Protokoll

Der Automobil-Club Burgau (AMC-Burgau e.V.) plant die Errichtung und den Betrieb einer Fahrsicherheitsstrecke mit Betriebsgebäude und Fertiggarage.

Gemäß den Richtlinien der Stadt Burgau zur Förderung von Investitionen der örtlichen Vereine, Verbände, Organisationen und Kirchen will die Stadt durch die Bezuschussung von Investitionen der Vereine und Kirchen einen Beitrag zum gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen und kirchlichen Leben leisten und hierdurch die (Vereins-)Arbeit der Vereine und Organisationen unterstützen.

Der AMC Burgau e.V. hat bei der Stadt Burgau einen Zuschuss für Neubau einer Fahrsicherheitsstrecke mit Betriebsgebäude und Fertiggarage beantragt. Das Schreiben lag den Sitzungsunterlagen bei. Da der Betrieb einer Fahrsicherheitsstrecke dem Vereinszweck dient, wird die Maßnahme von Seiten der Verwaltung als zuschussfähig angesehen.

Gemäß den Angaben im Antrag umfasst die Maßnahme ein Gesamtvolumen von 990.000,- €. Von diesen werden 740.000,- € den reinen Baukosten und 250.000,- € als Kosten für die Sport-Fahrsicherheitsausstattung zugerechnet. Gemäß den Richtlinien sind allerdings nur folgende Maßnahmen förderfähig (vgl. Nr. 8 der Zuschussrichtlinien):

  • Neuerrichtung und Erweiterung der Liegenschaften; 
  • Generalinstandsetzungen von Liegenschaften (mindestens 50 % vergleichbarer Neubauten); 
  • Objekterwerb;
  • Erschließungskosten (Beiträge nach KAG oder BauGB).

Da die Richtlinien grundsätzlich nur Maßnahmen im baulichen Bereich bezuschussen, werden die Investitionsmaßnahmen für die Sport-Fahrsicherheitsausstattung (250.000,- €) als nicht zuschussfähig angesehen. 
Die Kosten im Baubereich (740.000,- €) werden als zuschussfähig erachtet. Da die zuwendungsfähigen Kosten über 250.000,- € liegen, ist für die Entscheidung der Stadtrat zuständig (Nr. 11 der Zuschussrichtlinien).

Nach Nr. 9 der Zuschussrichtlinien beträgt die Zuschusshöhe in der Regel bis zu 10 % der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Kosten, jedoch nicht höher als der bewilligte Betrag. Somit ergibt sich ein möglicher Zuschuss von 74.000,- €.

Frau Stadträtin Ramona Nahirni-Vogg sieht es als problematisch, dass bei Zuschüssen eine Deckelung der Zuschusshöhe nicht vorgesehen ist. Dies sollte erfolgen.

Herr Stadtrat Dieter Endris erklärte, dass alle Vereine gemäß den Zuschussrichtlinien gleichbehandelt werden müssen. 

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dem Automobilclub Burgau (AMC Burgau e.V.) einen Zuschuss für den Neubau einer Fahrsicherheitsstrecke in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch einen Betrag von 74.000,- €, zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.11.2023 09:43 Uhr