Die DB Netz AG (Projektträgerin) plant, die Schienenverbindung zwischen Ulm / Neu-Ulm und Augsburg durch eine Ausbau- / Neubaustrecke leistungsfähiger zu machen.
Das Bahnprojekt erweist sich wegen einer Vielzahl kommunaler und fachlicher Betroffenheiten im Raum zwischen Ulm / Neu-Ulm und Augsburg als ein Vorhaben mit erheblicher überörtlicher Raumbedeutsamkeit. Planungen dieser Wirkungsrelevanz sind vor der Entscheidung über ihre Zulässigkeit in einem Raumordnungsverfahren zu überprüfen (Art. 24 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 BayLplG). Die Regierung hat hierzu ein Raumordnungsverfahren eingeleitet.
Im Raumordnungsverfahren prüft die Regierung die raumbedeutsamen Auswirkungen des Bahnprojekts, die Einbeziehung der von der Projektträgerin eingebrachten Trassenvarianten, unter überörtlichen Gesichtspunkten, einschließlich der überörtlich raumbedeutsamen Umweltbelange; insbesondere werden die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen geprüft (Art. 2 Ziff. 1, Art. 24 Abs. 2 Sätze 2 und 4 BayLplG).
Die Regierung von Schwaben hat die Stadt Burgau mit Schreiben vom 07.09.2023, eingegangen am 08.09.2023, über das eingeleitete Raumordnungsverfahren informiert. Die beteiligten Städte / Gemeinden sind angehalten, die Unterlagen öffentlich zur Einsicht auszulegen. Hierzu wurden von der Projektträgerin die Verfahrensunterlagen am 12.09.2023 übersandt.
Die Stadt Burgau wird selbst im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung auch am Raumordnungsverfahren beteiligt. Die Verfahrensunterlagen liegen bei der Stadtverwaltung bis zum 25.10.2023 zur Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können bei der Regierung von Schwaben bis zum 31.10.2023 abgebeben werden.
Ferner sind im Rahmen der Beteiligung die Verfahrensunterlagen auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter www.regierung.schwaben.bayern.de unter Service – Raumordnung, Regionalplanung – laufende und abgeschlossene Raumordnungsverfahren eingestellt.
Eine Durchsicht der Verfahrensunterlagen war bis zur Bauausschusssitzung nicht möglich. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass eine Beratung über eine Stellungnahme in Bezug auf die raumordnerischen Belange in der kommenden Stadtratssitzung am 24.10.2023 ohne erneute Vorberatung im Bauausschuss erfolgen soll.
Der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, informierte über das am Sitzungstag stattgefundene Online-Dialogforum. In einem Workshop am kommenden Samstag soll über die Gewichtung der Kriterien Verkehr und Technik, Raum und Umwelt sowie Kosten beraten werden. Er äußerte sein Befremden darüber, dass im Raumordnungsverfahren nur noch drei Varianten enthalten seien. Informiert wurde auch, dass bei der Regierung von Schwaben eine Fristverlängerung für die Abgabe einer Stellungnahme beantragt wurde.
Das Projekt wurde von den Mitgliedern des Bauausschusses rege und sehr kritisch diskutiert. Einheitlich wurde die Auffassung vertreten, dass die Stadt Burgau schnellstmöglich eine kompetente rechtsanwaltliche Beratung im Verfahren hinzuziehen sollte.