Bauantrag zum Dachgeschossausbau mit Treppenaufgang und Schleppgaube in der St.-Martin-Straße 6 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1917/2 der Gemarkung Burgau
Daten angezeigt aus Sitzung:
1023. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Bauantrag zum Neubau zum Dachgeschossausbau mit Treppenaufgang und Schleppgaube in der St.-Martin-Straße 6 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1917/2 der Gemarkung Burgau.
Das beantragte Projekt befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Nördlich der B10“ und entspricht in folgenden Punkten nicht dessen Festsetzungen:
Dachform (§ 6 Nr. 1)
Nach dem Bebauungsplan sind für Hauptgebäude nur Sattel- und Walmdächer zulässig. Andere Dachformen können lediglich zugelassen werden. Die geplante Schleppgaube wird mit einem Pultdach ausgeführt.
Firstrichtung (§ 6 Nr. 1.1)
Nach dem Bebauungsplan ist eine Firstrichtung (West - Ost) vorgegeben. Aufgrund des Pultdaches kann diese Festsetzung nicht eingehalten werden.
Dachneigung
Der Bebauungsplan sieht im gesamten Baugebiet eine Dachneigung von 28 – 36° vor. Das Pultdach der Schleppgaube ist mit einer Dachneigung von 4° vorgesehen.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Dachgeschossausbau mit Treppenaufgang und Schleppgaube in der St.-Martin-Straße 6 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1917/2 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen aus dem Bebauungsplan.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.01.2024 12:49 Uhr