Freibad Burgau - Änderung der Gebührensatzung hinsichtlich Webshop Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  0224. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses, 05.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0224. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 05.02.2024 ö vorberatend 1
Stadtrat (Stadt Burgau) 0224. Sitzung des Stadtrates 20.02.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt Protokoll

Seit der Saison 2023 ist der Erwerb von Eintrittstickets für das städtische Freibad Burgau auch über einen Online-Shop möglich. 

Nach rechtlicher Beratung durch die Rechtsanwaltskanzlei Meidert & Kollegen ist mit der Einführung des Webshops auch eine entsprechende Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung des städtischen Freibades am Gsundbrunnen der Stadt Burgau nötig. Ein Entwurf der Satzungsänderung ist als Anlage beigefügt. 

Außerdem wurde seitens eines Besuchers folgende Anregung herangetragen, die ggf. im Rahmen der Satzungsänderung berücksichtigt werden könnte:

Nach momentaner Satzung erhalten Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % und eingetragener Begleitperson eine ermäßigte Eintrittskarte (vgl. § 5 Abs. 1 Buchst. b der Gebührensatzung). Eine Ermäßigung für die Begleitperson, die ja meist für die Inanspruchnahme des Freibads durch den Behinderten nötig ist, ist nach derzeitiger Satzung nicht vorgesehen.
  
Herr Stadtrat Harald Stöckle bat bei der Einführung eines Webshops um Beachtung des Rücktrittrechts bei Fernabsatz.

Herr Stadtrat Manfred Kramer sprach sich für die Aufnahme einer Ermäßigung für Begleitpersonen beim Kennzeichen B im Schwerbehindertenausweis aus.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Burgau, die Satzungsänderung nach Vorschlag der Anwaltskanzlei (gemäß Anlage) zu beschließen. 

Des Weiteren empfiehlt der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss dem Stadtrat der Stadt Burgau zu beschließen, Begleitpersonen von Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % und eingetragener Begleitperson beim gemeinsamen Besuch des Freibades gebührenfrei zu stellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.03.2024 18:11 Uhr