Freibad Burgau
Änderung der Gebührensatzung hinsichtlich Webshop und Gebührenbefreiung
Daten angezeigt aus Sitzung:
0224. Sitzung des Stadtrates, 20.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
Seit der Saison 2023 ist der Erwerb von Eintrittstickets für das städtische Freibad Burgau auch über einen Online-Shop möglich.
Nach rechtlicher Beratung durch die Rechtsanwaltskanzlei Meidert & Kollegen ist mit der Einführung des Webshops auch eine entsprechende Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung des städtischen Freibades am Gsundbrunnen der Stadt Burgau nötig.
Da der Betrieb des Freibades öffentlich-rechtlich über Satzungen geregelt wird, ist ein Widerrufsrecht im Rahmen von Fernabsatzverträgen nicht einschlägig.
Außerdem wurde seitens eines Besuchers folgende Anregung herangetragen, die ggf. im Rahmen der Satzungsänderung berücksichtigt werden könnte:
Nach momentaner Satzung erhalten Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % und eingetragener Begleitperson eine ermäßigte Eintrittskarte (vgl. § 5 Abs. 1 Buchst. b der Gebührensatzung). Eine Ermäßigung für die Begleitperson, die ja meist für die Inanspruchnahme des Freibads durch den Behinderten nötig ist, ist nach derzeitiger Satzung nicht vorgesehen.
Herr Stadtrat Manfred Kramer sprach sich für die Aufnahme einer Ermäßigung für Begleitpersonen beim Kennzeichen B im Schwerbehindertenausweis aus.
Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss sprach sich für eine Gebührenbefreiung für Begleitpersonen von Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % und eingetragener Begleitperson für den jeweiligen gemeinsamen Besuch aus.
Der Satzungsentwurf lag den Sitzungsunterlagen bei.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt die Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Städtischen Freibades am Gsundbrunnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Stadtrat Ralf Stambusch war bei diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.
Datenstand vom 25.03.2024 10:18 Uhr