Neuerlass einer Nutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Schulsporthallen Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  0324. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses, 04.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0324. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 04.03.2024 ö vorberatend 2
Stadtrat (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Stadtrates 19.03.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt Protokoll

Durch die Umsetzung des § 2b UStG bei der Stadt Burgau ab dem 01.01.2024 unterliegt die Überlassung der Schulsporthallen der Stadt Burgau an Dritte außerhalb der schulischen Nutzung der Umsatzsteuer. Aus diesem Grund ist die Nutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Schulsporthallen anzupassen. Diese Anpassung war eigentlich bereits zum 01.01.2023 (ursprünglicher Zeitpunkt für die Umsetzung des § 2b UStG) geplant. Durch die Verschiebung der Einführung des § 2b UStG bei der Stadt Burgau auf 2024 (siehe Stadtratsbeschluss vom 13.12.2022) wurde auch der Neuerlass der Nutzungs- und Entgeltordnung verschoben. Das Thema wurde daher bereits in den Sitzungen des Hauptausschusses im Oktober und November 2022 behandelt.

Da die letzte Anpassung der Nutzungs- und Entgeltordnung zum 01.01.2017 erfolgte, sollte neben der Berücksichtigung der Umsatzsteuer auch eine Anhebung der Gebührensätze erfolgen. Nachdem 2022 die Energiepreise (umgelegt ca. 11,00 – 12,00 € pro Stunde Hallennutzung) die Ausgaben bei der Hallenbewirtschaftung steigen ließen, ist in diesem Jahr die allgemeine Inflation ein deutlicher Preistreiber. Im Entwurf der Nutzungs- und Entgeltordnung wurden die bisherigen Netto-Preise um ca. 25 % angehoben. Die Preissteigerung in diesem Zeitraum beträgt 23,7 % (Stand Januar 2024). Die Preise in der Nutzungs- und Entgeltordnung werden als Netto-Preise ausgewiesen mit dem Hinweis, dass auf diese Preise noch die gesetzliche Mehrwehrtsteuer (derzeit 19 %) hinzukommt. Die Ausweisung der Netto-Preise wurde zum einen gewählt, um bei einer kurzfristigen Änderung der Umsatzsteuer (vgl. Corona-Zeitraum) eine Anpassung der Nutzungs- und Entgeltordnung vermeiden zu können, zum anderen da im Rahmen von § 5 (Besondere Regelungen) der städtische Zuschuss für die Ermäßigung der Nutzungsentgelte für örtliche Vereine und Verbände auf die Netto-Preise anzurechnen ist.

Frau Zweite Bürgermeisterin Martina Wenni-Auinger und Herr Stadtrat Manfred Hammerschmidt halten die Gebührenerhöhung für zu niedrig, da bei Weitem nicht kostendeckend.

Herr Stadtrat Manfred Hammerschmidt hält die Rabattregelung für nicht mehr zeitgemäß. Die Gebühr sollte mindestens 10,00 € betragen, um wenigstens halbwegs die Energiekosten aufzufangen.

Herr Dritter Bürgermeister Herbert Blaschke stimmt hier grundsätzlich zu, gibt aber zu bedenken, dass ein solcher Anstieg Unmut erzeugen könnte. Er schlägt einen Preis von 11,68 € vor und einen einheitlichen Rabatt von 30 %.

Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner führte noch an, dass die Rechnung im Voraus gestellt werden sollte. Er hält einen Preis von 12,00 € aufgrund der Diskussion für angemessen. 

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den beigefügten Entwurf der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Schulsporthallen mit folgenden Anpassungen zu beschließen:

  • Die Benutzungsgebühren für sportliche Zwecke betragen 12,00 € (brutto).
  • Die Benutzungsgebühren für sonstige Veranstaltungen werden von der Verwaltung im selben prozentualen Steigerungsverhältnis angepasst.
  • Auf alle Nutzungsarten wird den örtlichen Vereinen und Verbänden eine Ermäßigung von 30 % gewährt.
  • Es wird aufgenommen, dass die Benutzungsgebühren im Voraus zu entrichten sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.04.2024 12:49 Uhr