Neuerlass einer Nutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Schulsporthallen


Daten angezeigt aus Sitzung:  0424. Sitzung des Stadtrates, 19.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0324. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 04.03.2024 ö vorberatend 2
Stadtrat (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Stadtrates 19.03.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt Protokoll

Durch die Umsetzung des § 2b UStG bei der Stadt Burgau ab dem 01.01.2024 unterliegt die Überlassung der Schulsporthallen der Stadt Burgau an Dritte außerhalb der schulischen Nutzung der Umsatzsteuer. Aus diesem Grund ist die Nutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Schulsporthallen anzupassen. Diese Anpassung war eigentlich bereits zum 01.01.2023 (ursprünglicher Zeitpunkt für die Umsetzung des § 2b UStG) geplant. Durch die Verschiebung der Einführung des § 2b UStG bei der Stadt Burgau auf 2024 (siehe Stadtratsbeschluss vom 13.12.2022) wurde auch der Neuerlass der Nutzungs- und Entgeltordnung verschoben. Das Thema wurde daher bereits in den Sitzungen des Hauptausschusses im Oktober und November 2022 behandelt.

Da die letzte Anpassung der Nutzungs- und Entgeltordnung zum 01.01.2017 erfolgte, sollte neben der Berücksichtigung der Umsatzsteuer auch eine Anhebung der Gebührensätze erfolgen. Nachdem 2022 die Energiepreise (umgelegt ca. 11,00 – 12,00 € pro Stunde Hallennutzung) die Ausgaben bei der Hallenbewirtschaftung steigen ließen, ist in diesem Jahr die allgemeine Inflation ein deutlicher Preistreiber. Die Preissteigerung in diesem Zeitraum beträgt 23,7 % (Stand Januar 2024).

In der vorberatenden Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses vom 04.03.2024 wurde mehrheitlich eine deutliche Preissteigerung für notwendig erachtet. Zumindest die Energiekosten sollten aufgefangen werden. Auch die bisherigen Ermäßigungstatbestände sollten angepasst werden.
Nach intensiver Diskussion wurde vom Haupt-, Finanz- und Personalausschuss folgende Empfehlung an den Stadtrat abgegeben:

  • Die Benutzungsgebühren für sportliche Zwecke erhöt sich auf 12,00 € (brutto).
  • Die Benutzungsgebühren für sonstige Veranstaltungen werden von der Verwaltung im selben prozentualen Steigerungsverhältnis angepasst.
  • Auf alle Nutzungsarten wird den örtlichen Vereinen und Verbänden eine Ermäßigung von 30 % gewährt.
  • Es wird aufgenommen, dass die Benutzungsgebühren im Voraus zu entrichten sind.

Weiter wurde darauf hingewiesen, dass trotz dieser deutlichen Steigerung eine Kostendeckung bei weitem nicht erreicht wird.

Die vorgeschlagenen Änderungen wurden von der Verwaltung in den Entwurf der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Schulsporthallen eingearbeitet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzungs- und Entgeltordnung zum 01.01.2024 in Kraft treten wird. Die Nutzer der Sporthallen wurden auf diesen Umstand im Vorfeld ebenso hingewiesen, wie darauf, dass eine Gebührenanpassung erfolgen wird.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt den beigefügten Entwurf einer Nutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Schulsporthallen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2024 11:30 Uhr