Neuregelung der Zuschüsse für Anschaffungen der örtlichen Vereine Beratung über mögliche neu zu erlassende Richtlinien der Stadt Burgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  0424. Sitzung des Stadtrates, 19.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Jugend-, Kultur- und Sportausschuss (Stadt Burgau) 0124. Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses 12.03.2024 ö vorberatend 2
Stadtrat (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Stadtrates 19.03.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt Protokoll

Bereits in der Herbstsitzung 2022 des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses waren die Neuregelungen der Zuschüsse für Anschaffungen der örtlichen Vereine Beratungsgegenstand. Seinerzeit wurde dieser Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung genommen, um in einer späteren Sitzung erneut beraten zu werden, wenn dem Gremium eine Übersicht über alle „echten“ und „unechten“ Zuschüsse, die die Stadt Burgau den örtlichen Vereinen gewährt, vorliegt (siehe TOP 1 dieser Tagesordnung).

Die Verwaltung schlägt daher wieder folgende Regelung, wie im Herbst 2022, mit einer „Deckelung“ der Zuschusssumme vor: 

Die Stadt Burgau gewährt den örtlichen Vereinen für Anschaffungen bis zu einer Höhe von 20.000,00 € einen Zuschuss in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten, jedoch maximal 2.000,00 €. 

Sachverhalt der Sitzung vom 19.10.2022:

In der Herbstsitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses im Jahre 2021 wurde seitens des Gremiums der Wunsch geäußert, dass auch für die Zuschüsse, die die Stadt Burgau den örtlichen Vereinen für beispielsweise deren Anschaffungen gewährt, Richtlinien erlassen werden sollten. Im Gremium regte sich zunehmend Unmut darüber, dass sich bei einer Vielzahl von Anträgen 10 % der Anschaffungskosten als Zuschusssumme etabliert hatten, ungeachtet der Anschaffungskostenhöhe. 

Die Verwaltung schlägt eine „Deckelung“ der Zuschusssumme vor. So könnte beispielsweise bis zu einer Anschaffungskostenhöhe von 20.000,00 € 10 % dieses Betrages als Zuschuss gewährt werden. Gleichzeitig sollten 2.000,00 € als Zuschusssumme auch bei höheren Anschaffungskosten nicht überschritten werden. 

Der Kulturamtsleiter, Herr Dr. Stefan Siemons, ergänzte, dass sich aufgrund von Anregungen und Gesprächen die Notwendigkeit einer Öffnungsmöglichkeit für weitergehende Zuschüsse ergeben hat. Insbesondere bei nachrangigen Förderprogrammen durch übergeordnete Vereine oder Verbände, die kommunale Zuschüsse in bestimmter Höhe voraussetzen, ist je nach Höhe der Anschaffungskosten eine höhere Förderung der Stadt erforderlich.

Herr Stadtrat Harald Stöckle begrüßte es, mit dieser Förderrichtlinie eine Lücke bei städtischen Förderungen zu schließen.
Der vorliegende Entwurf bilde aber nicht die Bandbreite der Vereine ab. Nicht jeder Verein benötige auch einmal größere Anschaffungen. Man müsse daher weitere Aspekte berücksichtigen.

Herrn Stadtrat Dieter Endris ist die vorgeschlagene Ausnahme bei nachrangigen Förderprogrammen nicht weitreichend genug. Man sollte eher eine allgemein gefasste Ausnahmeregelung für besondere Fälle schaffen.

Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner wies darauf hin, dass über die einzelnen Zuschussanträge ohnehin Beschluss gefasst werden müsse. Man könne auch festlegen, dass Vereine nur einmal pro Jahr einen Antrag stellen dürfen oder die Gesamtsumme pro Jahr deckeln. Gerne können die Stadtratsmitglieder der Verwaltung mögliche Kriterien und Vorschläge mitteilen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, die Verwaltung mit der Einarbeitung weitergehender Kriterien zu beauftragen und die Richtlinie anschließend wieder zur Vorberatung in den Jugend-, Kultur- und Sportausschuss einzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Datenstand vom 26.04.2024 11:30 Uhr