Neuregelung der Zuschüsse für Anschaffungen der örtlichen Vereine Vorberatung über mögliche neu zu erlassende Richtlinien der Stadt Burgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  0124. Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses, 12.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Jugend-, Kultur- und Sportausschuss (Stadt Burgau) 0124. Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses 12.03.2024 ö vorberatend 2
Stadtrat (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Stadtrates 19.03.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt Protokoll

Bereits in der Herbstsitzung 2022 des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses waren die Neuregelungen der Zuschüsse für Anschaffungen der örtlichen Vereine Beratungsgegenstand. Seinerzeit wurde dieser Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung genommen, um in einer späteren Sitzung erneut beraten zu werden, wenn dem Gremium eine Übersicht über alle „echten“ und „unechten“ Zuschüsse, die die Stadt Burgau den örtlichen Vereinen gewährt, vorliegt (siehe TOP 1 dieser Tagesordnung).

Die Verwaltung schlägt daher wieder folgende Regelung, wie im Herbst 2022, mit einer „Deckelung“ der Zuschusssumme vor: 

Die Stadt Burgau gewährt den örtlichen Vereinen für Anschaffungen bis zu einer Höhe von 20.000,00 € einen Zuschuss in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten, jedoch maximal 2.000,00 €. 

Sachverhalt der Sitzung vom 19.10.2022:

In der Herbstsitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses im Jahre 2021 wurde seitens des Gremiums der Wunsch geäußert, dass auch für die Zuschüsse, die die Stadt Burgau den örtlichen Vereinen für beispielsweise deren Anschaffungen gewährt, Richtlinien erlassen werden sollten. Im Gremium regte sich zunehmend Unmut darüber, dass sich bei einer Vielzahl von Anträgen 10 % der Anschaffungskosten als Zuschusssumme etabliert hatten, ungeachtet der Anschaffungskostenhöhe. 

Die Verwaltung schlägt eine „Deckelung“ der Zuschusssumme vor. So könnte beispielsweise bis zu einer Anschaffungskostenhöhe von 20.000,00 € 10 % dieses Betrages als Zuschuss gewährt werden. Gleichzeitig sollten 2.000,00 € als Zuschusssumme auch bei höheren Anschaffungskosten nicht überschritten werden. 

Beschluss

Die Mitglieder des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses empfehlen dem Stadtrat, eine Neuregelung der städtischen Zuschüsse für Anschaffungen der örtlichen Vereine zu erlassen.  Künftig gewährt die Stadt Burgau den örtlichen Vereinen für deren Anschaffungen einen Zuschuss in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten, jedoch maximal 2.000,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2024 09:31 Uhr