Der Entwurf des Haushaltsplanes 2024 für die Stadt Burgau wurde den Mitgliedern des Stadtrates zugeleitet. Zu Übersichtszwecken sind die Haushaltsdaten in einem Rahmenblatt dargestellt. Die investive Tätigkeit im Haushaltsjahr 2024 und im Finanzplanungszeitraum ist im Investitionsprogramm dargestellt. Die Investitionen wurden bereits mit den Fraktionsvorsitzenden besprochen. Die dort erarbeiteten Änderungen sind in das Investitionsprogramm eingearbeitet worden. Die einzelnen Ausgabeansätze sind den Einzelplänen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes zu entnehmen. Die Finanzplanung ist aus der Übersicht „Einnahmen und Ausgaben nach Arten“ ersichtlich.
- Rückblick Haushaltsjahr 2023
Das abgelaufene Haushaltsjahr 2023 war geprägt durch eine unsichere Wirtschaftslage aufgrund der zahlreichen Krisen in der Welt, insbesondere dem weiter fortdauernden Ukraine-Krieg. Die Burgauer Wirtschaft zeigte sich hier allerdings, wie bereits im Vorjahr, weiterhin recht stabil, so dass die Gewerbesteuer mit 15,9 Mio. € ein sehr gutes Ergebnis erbrachte und der Haushaltsansatz von 9,5 Mio. € deutlich übertroffen wurde. Die hierdurch möglich gewordene hohe Zuführung an den Vermögenshaushalt verbunden mit der Tatsache, dass die Ausgaben für investive Tätigkeiten im Vermögenshaushalt um fast 9,3 Mio. € geringer ausfielen als die ursprünglich angesetzten Ausgaben, führen letztendlich dazu, dass die vorgesehene Kreditaufnahme nicht in Anspruch genommen werden musste und die vorgesehene Rücklagenentnahme mit ca. 1,5 Mio. deutlich nierdriger ausfällt als ursprünglich geplant.
Der Verwaltungshaushalt erwirtschaftete, gerade aufgrund der hohen Gewerbesteuereinnahmen, einen deutlich höheren Überschuss als geplant und steigert die Zuführung an den Vermögenshaushalt auf ca. 7,3 Mio. €.
Im Vermögenshaushalt wurde deutlich weniger ausgegeben als veranschlagt, da verschiedene investive Maßnahmen zeitlich nicht im vollen Umfang umgesetzt werden konnten bzw. nicht begonnen wurden und in die Folgejahre verschoben werden mussten. Von den geplanten Ausgaben von 20,3 Mio. € wurden letztendlich ca. 11,1 Mio. € tatsächlich benötigt.
Das vorläufige Ergebnis für das Haushaltsjahr 2023 weist trotz dieser positiven Entwicklungen insgesamt einen Fehlbetrag von ca. 1,5 Mio. € auf, welcher durch eine Rücklagenentnahme ausgeglichen wird. Unter Berücksichtigung der Rückstellungen für die zukünftigen Investitionen im Hochwasserschutz, welche seit dem Jahr 2021 ausgesetzt ist, steht aus der Rücklage ein Betrag von 5,5 Mio. € zur Verfügung, der dem Haushalt 2024 zugeführt werden kann.
2. Verwaltungshaushalt 2024
2.1 Ergebnis des Verwaltungshaushalts
Geplante Einnahmen 33.039.530 €
Geplante Ausgaben (ohne die Zuführung) 30.621.090 €
Differenz / Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt 2.418.440 €
Die Leistungsfähigkeit der Stadt zeigt sich in einer möglichst hohen Zuführung zum Vermögenshaushalt. Im Vergleich zum Vorjahr 2023 ist leider eine deutliche Steigerung (+ 2.055.335. €) festzustellen. Die Einnahmen wurden hierbei möglichst genau kalkuliert, nur bei der Gewerbesteuer muss zu einer Schätzung gegriffen werden. Aufgrund der Ergebnisse der Vorjahre und der aktuell vorliegenden Zahlen ist es gerechtfertigt, den Ansatz auf 11,0 Mio. € zu erhöhen. Insbesondere diese Anpassung führt dazu, dass sich der Zuführungsbetrag deutlich erhöht.
2.1.1 Einnahmen des Verwaltungshaushaltes
Bei den Steuern und allgemeinen Zuweisungen ergeben sich folgende Einnahmen:
- Gewerbesteuer: 11.000.000 € + 1.500.000 €
- Beteiligung an der Einkommenssteuer: 7.000.000 € + 500.000 €
- Sonstige Steuereinnahmen: 3.620.000 € + 225.000 €
(USt.-Anteil, Grund- u. Hundesteuer, Landeszuweisungen) __________
Insgesamt: 21.620.000 € + 2.225.000 €
Die weiteren Einnahmen sind:
- Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb: 9.248.430 € + 825.800 €
- Sonstige Finanzeinnahmen: 2.171.100 € + 108.300 €
────────────────────────────────────────────────────────────
Gesamtsteigerung gegenüber 2023: + 3.159.100 €
2.1.2 Ausgaben des Verwaltungshaushaltes
Die Ausgaben setzen sich wie folgt zusammen:
Personalausgaben: 8.166.030 € + 712.515 €
Sächl. Verwaltungs- u. Betriebsaufwand, kalk. Kosten: 9.470.040 € - 26.250 €
Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen): 2.305.020 € + 44.000 €
Sonstige Finanzausgaben, davon:
- Kreisumlage: 9.426.000 € + 134.000 €
- Gewerbesteuerumlage: 9.200.000 € + 250.000 €
- Zuführung zum Vermögenshaushalt: 2.418.440 € + 2.055.335 €
- Sonst. Ausgaben (Zinsen, Deckungsreserve): 54.000 € - 10.500 €
────────────────────────────────────────────────────────────
Gesamtsteigerung gegenüber 2022: + 3.159.100 €
Die Zahlen bei den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes spiegeln das Bemühen aller Beteiligten um realitätsnahe Ansätze wider. Preis- und Lohnsteigerungen sind nach den vorliegenden Prognosen eingearbeitet. Die hohe Personalkostensteigerung ist zum einen auf Tarifsteigerungen und Besoldungserhöhungen zurückzuführen, zum anderen sind Stellenmehrungen in den Haushaltplan eingearbeitet worden. Zusätzliche Stellen sind im Rathaus (Bauamt, Hauptamt, Pressearbeit) und, wie in den Vorjahren, im Kita-Bereich vorgesehen. Die Ausgaben im sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand verbleiben dagegen auf Vorjahresniveau. Hier kommt zugute, dass die Energieausgaben wieder sinken, sodass Preissteigerungen zu anderen Ausgaben in diesem Sektor wieder aufgefangen werden können. Bei den Umlagen ist der Ansatz für die Gewerbesteuerumlage zu erhöhen, nachdem auf der Einnahmenseite auch der Ansatz für die Gewerbesteuer erhöht worden ist. Aufgrund der Erhöhung des Kreisumlagesatzes steigt auch die Kreisumlage und das, obwohl die Umlagekraft der Stadt Burgau im Vergleich zum Vorjahr niedriger ist.
Auf der Einnahmenseite werden bei allen Einnahmearten mit Steigerungen gerechnet. Im Gegensatz zum Vorjahr fällt dieses Jahr der Einnahmenzuwachs höher aus als der Zuwachs auf der Ausgabenseite, wodurch die Zuführung an den Vermögenshaushalt 2.418.440 € steigt. Dieses Niveau gilt es auch in den kommenden Jahren zu halten, bei weiter steigendem Haushaltsvolumen möglichst auszubauen.
2.2 Finanzpolitische Ziele
Langfristiges Ziel:
Einen Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von ca. 10 % des Volumens des Verwaltungshaushaltes zu erwirtschaften.
Operatives Ziel 2024:
Einen Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 3,0 Mio. € - 4,0 Mio € zu erreichen.
Diese Ziele werden planungsmäßig 2024 nicht erreicht. Dennoch wird eine ordentliche Zuführung erreicht, die erstmals seit Jahren wieder über 2,0 Mio. € liegt. Dennoch muss auch in den kommenden Jahren auf die Zuführung ein besonderes Augenmerk gelegt werden, um die Finanzstabilität nicht zu gerfährden und um das langfristige Ziel mittelfristig zu erreichen. Das operative Ziel für 2024 kann dagegen erreicht werden, wenn in der tatsächlichen Haushaltsbewirtschaftung alle Beteiligten um Einsparungen bemüht sind.
- Vermögenshaushalt 2023
3.1 Ergebnis des Vermögenshaushaltes
Geplante Einnahmen (ohne Einnahme aus Krediten): 8.880.400 €
Geplante Ausgaben: - 23.216.700 €
Differenz / ungedeckter Bedarf (= Kreditaufnahme): - 8.836.260 €
3.1.1 Einnahmen des Vermögenshaushaltes (ohne Kredite)
An Eigenmitteln können generiert werden:
Zuführung vom Verwaltungshaushalt: 2.418.440 € + 2.055.335 €
Entnahme aus Rücklage: 5.500.000 € - 500.000 €
Veräußerung von Anlagevermögen: 2.220.000 € + 762.000 €
Beiträge und ähnliche Entgelte: 1.424.000 € + 299.500 €
Zuweisungen / Zuschüsse für Investitionen: 2.818.000 € - 409.000 €
────────────────────────────────────────────────────────────
Gesamtveränderung gegenüber 2023: + 2.207.835 €
Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2023 steigen die generierbaren Eigenmittel im Vermögenshaushalt. Bei der Veräußerung von Anlagevermögen ist insbesondere die Veräußerung von Baugrundstücken ein starker Einnahmefaktor. Dies macht sich auch bei den Einnahmen im Beitragsbereich bemerkbar, hier können die Ansätze erhöht werden. Bei den Zuweisungen ist ein Rückgang zu verzeichnen, da geförderte Projekte abgeschlossen und hier nur noch Abschlusszahlungen zu erwarten sind. Bei der Rücklagenentnahme ist berücksichtigt, dass für das Projekt Hochwasserschutz Burgau Mittel an das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth fließen. Neben der allgemeinen Rücklagenentnahme werden daher auch Mittel aus dem für den Hochwasserschutz Burgau angesparten Betrag entnommen.
3.1.2 Ausgaben des Vermögenshaushaltes
3.1.2.1 Investiver Bereich
Im investiven Bereich (Einzelpläne 0 - 8) sind Ausgaben von 23.181.500 € eingeplant. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
- Erwerb von Anlagevermögen: 14.799.300 € + 6.880.300 €
- Baumaßnahmen: 7.341.000 € - 2.682.500 €
- Zuschüsse für Investitionen: 1.041.200 € - 1.323.800 €
────────
Veränderung zu 2023: + 2.874.000 €
3.1.2.2 Allgemeine Finanzwirtschaft
Im Einzelplan 9 (Allgemeine Finanzwirtschaft) sind folgende Ausgaben vorgesehen:
- Tilgung von Krediten: 35.200 € + 1.700 €
- Zuführung an Rücklage: 0 € +/- 0 €
────────────────────────────────────────────────────────────
Gesamtveränderung gegenüber 2023: + 1.700 €
In den Vermögenshaushalt sind alle der Verwaltung bekannten und anstehenden Maßnahmen aufgenommen worden. Die einzelnen geplanten Maßnahmen sind dem Investitionsprogramm zu entnehmen. Finanzpolitisch wäre es grundsätzlich vorteilhaft, hier noch Ansätze zu kürzen oder zu verschieben. Dann könnte der ungedeckte Bedarf und damit die vorgesehene Darlehensaufnahme verringert werden.
3.1.3 Ungedeckter Bedarf (Darlehensaufnahme)
Der ungedeckte Bedarf (= Differenz Ausgaben / Einnahmen) beträgt 8.836.260 €.
Der hohe ungedeckte Bedarf begründet sich insbesondere durch massiv gestiegene Ausgaben für den Erwerb von Anlagevermögen. Für diese Steigerung ist in erster Linie der Grunderwerb verantwortlich. Die Ausgaben für Baumaßnahmen sinken dagegen. Die geplante investive Tätigkeit erreicht mit 23,2 Mio. € erneut ein Rekord-Niveau. Trotz hoher Rücklagenentnahme verbleibt eine sehr hohe Deckungslücke, die mit einer Darlehensaufnahme zu schließen ist. Nur bei konsequenter sparsamer Haushaltsführung ist eine Reduzierung des ungedeckten Bedarfes möglich.
3.2 Finanzpolitische Ziele
Langfristiges Ziel:
Vermeidung von Darlehensaufnahmen bei gleichzeitiger Erhöhung der Rücklage, um Mittel für den Hochwasserschutz zur Verfügung zu stellen.
Operatives Ziel 2024:
Deutliche Senkung des ungedeckten Bedarfes im Haushaltsvollzug, um die Darlehensaufnahme gering zu halten.
Beide Ziele können nur erreicht werden, wenn:
- im Vollzug des Verwaltungshaushaltes Ausgaben eingespart werden können und
- im Steuerbereich die geplanten Einnahmen auch so fließen bzw. hier Mehreinnahmen erfolgen und dadurch die Zuführung an den Vermögenshaushalt steigt;
- Investitionen verschoben oder nur teilweise im Haushaltsjahr 2024 ausgeführt werden.
4. Finanzplanung und Rücklagenentwicklung
Die Folgejahre weisen einen Darlehensbedarf von 3,02 Mio. € (2025), 8,83 Mio. € (2026) sowie 10,52 Mio. € (2027) aus. Hier ist zu berücksichtigen, dass in jedem dieser Jahre Zuführungen zur Rücklage für den Hochwasserschutz in Höhe von 1,50 Mio. € eingerechnet sind, um das nun anlaufende Projekt des Hochwasserschutzes Burgau bei gleichzeitigem Mittelabfluss finanzieren zu können. Im aktuellen Haushaltsjahr 2024 wird die Zuführung für den Hochwasserschutz ausgesetzt, um eine noch höhere Darlehensaufnahme zu vermeiden.
Im gesamten Finanzplanungszeitraum sind in jedem Jahr hohe Investitionen vorgesehen, welche die künftigen Haushalte stark belasten. Die Einnahmeansätze der Planungsjahre 2025 bis 2027 wurden zwar bewusst vorsichtig gewählt, dennoch sollte die Verschuldung im Auge behalten und die Notwendigkeit von Investitionen in jedem Jahr geprüft werden.
Bezüglich der Vermögenshaushalte bleibt es schwierig, die künftigen Einnahmen und Ausgaben für die Investitionen detailliert zu schätzen.
5. Fazit
Der Haushalt 2024
- kann die gestiegenen Ausgaben im Verwaltungshaushalt durch erhöhte Einnahmen mehr als ausgleichen;
- ermöglicht durch die gestiegene und in ihrer Höhe auch angemessene Zuführung die finanziellen Spielräume im Vermögenshaushalt;
- beinhaltet wie in den vergangenen Jahren große Investitionen, insbesondere im Grunderwerb und im Bauwesen;
- weist im Vermögenshaushalt einen ungedeckten Bedarf auf, zu dessen Schließung eine Darlehensaufnahme nötig wird. Sollten die Investitionen nicht alle umgesetzt und die Einnahmen gesteigert werden können, kann die geplante Darlehensaufnahme reduziert werden.
Hinweis:
Die vollständigen Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt wurden auf Grund des Umfangs den Gremiumsmitgliedern über das Ratsinformationssystem / Dokumente / Haushalt zur Verfügung gestellt.