Haushalt 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  0524. Sitzung des Stadtrates, 23.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 08.04.2024 ö vorberatend 1
Stadtrat (Stadt Burgau) 0524. Sitzung des Stadtrates 23.04.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt Protokoll

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2024 für die Stadt Burgau wurde den Mitgliedern des Stadtrates zugeleitet. Die investive Tätigkeit im Haushaltsjahr 2024 und im Finanzplanungszeitraum ist im Investitionsprogramm dargestellt. Die einzelnen Ausgabeansätze sind den Einzelplänen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes zu entnehmen. Die Finanzplanung ist aus der Übersicht „Einnahmen und Ausgaben nach Arten“ ersichtlich. Die in den Vorberatungen mit den Fraktionsvorsitzenden und im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss vorgebrachten Änderungswünsche wurde in die Planvorlage eingearbeitet.

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss hat vorberatend die Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen, den Entwurf des Haushaltes der Stadt Burgau in der voliegenden Form zu beschließen.


  1. Rückblick Haushaltsjahr 2023

Das abgelaufene Haushaltsjahr 2023 war geprägt durch eine unsichere Wirtschaftslage aufgrund der zahlreichen Krisen in der Welt, insbesondere dem weiter fortdauernden Ukraine-Krieg. Die Burgauer Wirtschaft zeigte sich hier allerdings, wie bereits im Vorjahr, weiterhin recht stabil, so dass die Gewerbesteuer mit 15,9 Mio. € ein sehr gutes Ergebnis erbrachte und der Haushaltsansatz von 9,5  Mio. € deutlich übertroffen wurde. Die hierdurch möglich gewordene hohe Zuführung an den Vermögenshaushalt verbunden mit der Tatsache, dass die Ausgaben für investive Tätigkeiten im Vermögenshaushalt um fast 9,3 Mio. € geringer ausfielen als die ursprünglich angesetzten Ausgaben, führen letztendlich dazu, dass die vorgesehene Kreditaufnahme nicht in Anspruch genommen werden musste und die vorgesehene Rücklagenentnahme mit ca. 1,5 Mio.  deutlich niedriger ausfällt als ursprünglich geplant.

Der Verwaltungshaushalt erwirtschaftete, gerade aufgrund der hohen Gewerbesteuereinnahmen, einen deutlich höheren Überschuss als geplant und steigert die Zuführung an den Vermögenshaushalt auf ca. 7,3 Mio. €.

Im Vermögenshaushalt wurde deutlich weniger ausgegeben als veranschlagt, da verschiedene investive Maßnahmen zeitlich nicht im vollen Umfang umgesetzt werden konnten bzw. nicht begonnen wurden und in die Folgejahre verschoben werden mussten. Von den geplanten Ausgaben von 20,3 Mio. € wurden letztendlich ca. 11,1 Mio. € tatsächlich benötigt.

Das vorläufige Ergebnis für das Haushaltsjahr 2023 weist trotz dieser positiven Entwicklungen insgesamt einen Fehlbetrag von ca. 1,5 Mio. € auf, welcher durch eine Rücklagenentnahme ausgeglichen wird. Unter Berücksichtigung der Rückstellungen für die zukünftigen Investitionen im Hochwasserschutz, welche seit dem Jahr 2021 ausgesetzt ist, steht aus der Rücklage ein Betrag von 5,5 Mio. € zur Verfügung, der dem Haushalt 2024 zugeführt werden kann.


2. Verwaltungshaushalt 2024

2.1 Ergebnis des Verwaltungshaushalts
                                                                                                       
Geplante Einnahmen         33.039.530 €
Geplante Ausgaben (ohne die Zuführung)        30.639.590 €
Differenz / Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt        2.399.940 €

Die Leistungsfähigkeit der Stadt zeigt sich in einer möglichst hohen Zuführung zum Vermögenshaushalt. Im Vergleich zum Vorjahr 2023 ist hier eine deutliche Steigerung (+ 2.036.835. €) festzustellen. Die Einnahmen wurden hierbei möglichst genau kalkuliert, nur bei der Gewerbesteuer muss zu einer Schätzung gegriffen werden. Aufgrund der Ergebnisse der Vorjahre und der aktuell vorliegenden Zahlen ist es gerechtfertigt, den Ansatz auf 11,0 Mio. € zu erhöhen. Insbesondere diese Anpassung führt dazu, dass sich der Zuführungsbetrag deutlich erhöht.


2.1.1 Einnahmen des Verwaltungshaushaltes

Bei den Steuern und allgemeinen Zuweisungen ergeben sich folgende Einnahmen:
  • Gewerbesteuer:        11.000.000 €        + 1.500.000 €
  • Beteiligung an der Einkommenssteuer:        7.000.000 €        + 500.000 €
  • Sonstige Steuereinnahmen:        3.620.000 €        + 225.000 €
(USt.-Anteil, Grund- u. Hundesteuer, Landeszuweisungen)        __________
Insgesamt:        21.620.000 €        + 2.225.000 €

Die weiteren Einnahmen sind:
  • Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb:        9.248.430 €        + 825.800 €
  • Sonstige Finanzeinnahmen:        2.171.100 €        + 108.300 €
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Gesamtsteigerung gegenüber 2023:        + 3.159.100 €


2.1.2 Ausgaben des Verwaltungshaushaltes

Die Ausgaben setzen sich wie folgt zusammen:
Personalausgaben:        8.166.030 €        + 712.515 €
Sächl. Verwaltungs- u. Betriebsaufwand, kalk. Kosten:        9.488.540 €        - 7.750 €
Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen):        2.305.020 €        + 44.000 €

Sonstige Finanzausgaben, davon:
  • Kreisumlage:        9.426.000 €        + 134.000 €
  •        Gewerbesteuerumlage:        1.200.000 €        + 250.000 €
  • Zuführung zum Vermögenshaushalt:        2.399.940 €        + 2.036.835 €
  • Sonst. Ausgaben (Zinsen, Deckungsreserve):        54.000 €        - 10.500 €
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Gesamtsteigerung gegenüber 2023:                + 3.159.100 €


Die Zahlen bei den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes spiegeln das Bemühen aller Beteiligten um realitätsnahe Ansätze wider. Preis- und Lohnsteigerungen sind nach den vorliegenden Prognosen eingearbeitet. Die hohe Personalkostensteigerung ist zum einen auf Tarifsteigerungen und Besoldungserhöhungen zurückzuführen, zum anderen sind Stellenmehrungen in den Haushaltplan eingearbeitet worden. Zusätzliche Stellen sind im Rathaus (Bauamt, Hauptamt, Pressearbeit) und, wie in den Vorjahren, im Kita-Bereich vorgesehen. Die Ausgaben im sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand verbleiben dagegen auf Vorjahresniveau. Hier kommt zugute, dass die Energieausgaben wieder sinken, sodass Preissteigerungen zu anderen Ausgaben in diesem Sektor wieder aufgefangen werden können. Bei den Umlagen ist der Ansatz für die Gewerbesteuerumlage zu erhöhen, nachdem auf der Einnahmenseite auch der Ansatz für die Gewerbesteuer erhöht worden ist. Aufgrund der Erhöhung des Kreisumlagesatzes steigt auch die Kreisumlage und das, obwohl die Umlagekraft der Stadt Burgau im Vergleich zum Vorjahr niedriger ist.

Auf der Einnahmenseite wird bei allen Einnahmearten mit Steigerungen gerechnet. Im Gegensatz zum Vorjahr fällt dieses Jahr der Einnahmenzuwachs höher aus als der Zuwachs auf der Ausgabenseite, wodurch die Zuführung an den Vermögenshaushalt 2.399.940 € steigt. Dieses Niveau gilt es auch in den kommenden Jahren zu halten, bei weiter steigendem Haushaltsvolumen möglichst auszubauen.


2.2 Finanzpolitische Ziele

Langfristiges Ziel: 
Einen Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von ca. 10 % des Volumens des Verwaltungshaushaltes zu erwirtschaften.

Operatives Ziel 2024:
Einen Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 3,0 Mio. € - 4,0 Mio € zu erreichen.

Diese Ziele werden planungsmäßig 2024 nicht erreicht. Dennoch wird eine ordentliche Zuführung erreicht, die erstmals seit Jahren wieder über 2,0 Mio. € liegt. Dennoch muss auch in den kommenden Jahren auf die Zuführung ein besonderes Augenmerk gelegt werden, um die Finanzstabilität nicht zu gefährden und das langfristige Ziel mittelfristig zu erreichen. Das operative Ziel für 2024 kann dagegen erreicht werden, wenn in der tatsächlichen Haushaltsbewirtschaftung alle Beteiligten um Einsparungen bemüht sind.



  1. Vermögenshaushalt 2024

3.1 Ergebnis des Vermögenshaushaltes

Geplante Einnahmen (ohne Einnahme aus Krediten):         14.361.940 €
Geplante Ausgaben:        - 23.226.950 €
Differenz / ungedeckter Bedarf (= Kreditaufnahme):        - 8.865.010 €


3.1.1 Einnahmen des Vermögenshaushaltes (ohne Kredite)

An Eigenmitteln können generiert werden:
Zuführung vom Verwaltungshaushalt:        2.399.940 €        + 2.036.835 €
Entnahme aus Rücklage:        5.500.000 €        - 500.000 €
Veräußerung von Anlagevermögen:        2.220.000 €        + 762.000 €
Beiträge und ähnliche Entgelte:        1.424.000 €        + 299.500 €
Zuweisungen / Zuschüsse für Investitionen:        2.818.000 €        - 409.000 €
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Gesamtveränderung gegenüber 2023:                + 2.189.335 €

Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2023 steigen die generierbaren Eigenmittel im Vermögenshaushalt. Bei der Veräußerung von Anlagevermögen ist insbesondere die Veräußerung von Baugrundstücken ein starker Einnahmefaktor. Dies macht sich auch bei den Einnahmen im Beitragsbereich bemerkbar, hier können die Ansätze erhöht werden. Bei den Zuweisungen ist ein Rückgang zu verzeichnen, da geförderte Projekte abgeschlossen und hier nur noch Abschlusszahlungen zu erwarten sind. Bei der Rücklagenentnahme ist berücksichtigt, dass für das Projekt Hochwasserschutz Burgau Mittel an das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth fließen. Neben der allgemeinen Rücklagenentnahme werden daher auch Mittel aus dem für den Hochwasserschutz Burgau angesparten Betrag entnommen.


3.1.2 Ausgaben des Vermögenshaushaltes


3.1.2.1 Investiver Bereich 

Im investiven Bereich (Einzelpläne 0 - 8) sind Ausgaben von 23.181.500 € eingeplant. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
  • Erwerb von Anlagevermögen:        14.799.300 €        + 6.880.300 €
  • Baumaßnahmen:        7.341.000 €        - 2.682.500 €
  • Zuschüsse für Investitionen:        1.051.450 €        - 1.313.550 €
                       ────────
Veränderung zu 2023:                + 2.885.950 €


3.1.2.2 Allgemeine Finanzwirtschaft

Im Einzelplan 9 (Allgemeine Finanzwirtschaft) sind folgende Ausgaben vorgesehen:
  • Tilgung von Krediten:        35.200 €        + 1.700 €
  • Zuführung an Rücklage:        0 €        +/- 0 € 
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Gesamtveränderung gegenüber 2023:                + 1.700 €

In den Vermögenshaushalt sind alle der Verwaltung bekannten und anstehenden Maßnahmen aufgenommen worden. Die einzelnen geplanten Maßnahmen sind dem Investitionsprogramm zu entnehmen. Finanzpolitisch wäre es grundsätzlich vorteilhaft, hier noch Ansätze zu kürzen oder zu verschieben. Dann könnte der ungedeckte Bedarf und damit die vorgesehene Darlehensaufnahme verringert werden.


3.1.3 Ungedeckter Bedarf (Darlehensaufnahme)

Der ungedeckte Bedarf (= Differenz Ausgaben / Einnahmen) beträgt                8.865.010 €.

Der hohe ungedeckte Bedarf begründet sich insbesondere durch massiv gestiegene Ausgaben für den Erwerb von Anlagevermögen. Für diese Steigerung ist in erster Linie der Grunderwerb verantwortlich. Die Ausgaben für Baumaßnahmen sinken dagegen. Die geplante investive Tätigkeit erreicht mit 23,2 Mio. € erneut ein Rekord-Niveau. Trotz hoher Rücklagenentnahme verbleibt eine sehr hohe Deckungslücke, die mit einer Darlehensaufnahme zu schließen ist. Nur bei konsequenter sparsamer Haushaltsführung ist eine Reduzierung des ungedeckten Bedarfes möglich.


3.2 Finanzpolitische Ziele

Langfristiges Ziel:
Vermeidung von Darlehensaufnahmen bei gleichzeitiger Erhöhung der Rücklage, um Mittel für den Hochwasserschutz zur Verfügung zu stellen. 

Operatives Ziel 2024:
Deutliche Senkung des ungedeckten Bedarfes im Haushaltsvollzug, um die Darlehensaufnahme gering zu halten.

Beide Ziele können nur erreicht werden, wenn:
  • im Vollzug des Verwaltungshaushaltes Ausgaben eingespart werden können und
  • im Steuerbereich die geplanten Einnahmen auch so fließen bzw. hier Mehreinnahmen erfolgen und dadurch die Zuführung an den Vermögenshaushalt steigt;
  • Investitionen verschoben oder nur teilweise im Haushaltsjahr 2024 ausgeführt werden.


4. Finanzplanung und Rücklagenentwicklung

Die Folgejahre weisen einen Darlehensbedarf von 3,04 Mio. € (2025), 8,85 Mio. € (2026) sowie 10,53 Mio. € (2027) aus. Hier ist zu berücksichtigen, dass in jedem dieser Jahre Zuführungen zur Rücklage für den Hochwasserschutz in Höhe von 1,50 Mio. € eingerechnet sind, um das nun anlaufende Projekt des Hochwasserschutzes Burgau bei gleichzeitigem Mittelabfluss finanzieren zu können. Im aktuellen Haushaltsjahr 2024 wird die Zuführung für den Hochwasserschutz ausgesetzt, um eine noch höhere Darlehensaufnahme zu vermeiden.

Im gesamten Finanzplanungszeitraum sind in jedem Jahr hohe Investitionen vorgesehen, welche die künftigen Haushalte stark belasten. Die Einnahmeansätze der Planungsjahre 2025 bis 2027 wurden zwar bewusst vorsichtig gewählt, dennoch sollte die Verschuldung im Auge behalten und die Notwendigkeit von Investitionen in jedem Jahr geprüft werden.

Bezüglich der Vermögenshaushalte bleibt es schwierig, die künftigen Einnahmen und Ausgaben für die Investitionen detailliert zu schätzen.


5. Fazit

Der Haushalt 2024
  • kann die gestiegenen Ausgaben im Verwaltungshaushalt durch erhöhte Einnahmen mehr als ausgleichen;
  • ermöglicht durch die gestiegene und in ihrer Höhe auch angemessene Zuführung die finanziellen Spielräume im Vermögenshaushalt;
  • beinhaltet wie in den vergangenen Jahren große Investitionen, insbesondere im Grunderwerb und im Bauwesen;
  • weist im Vermögenshaushalt einen ungedeckten Bedarf auf, zu dessen Schließung eine Darlehensaufnahme nötig wird. Sollten die Investitionen nicht alle umgesetzt und die Einnahmen gesteigert werden können, kann die geplante Darlehensaufnahme reduziert werden.


Hinweis:
Die vollständigen Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt wurden auf Grund des Umfangs den Gremiumsmitgliedern über das Ratsinformationssystem / Dokumente / Haushalt zur Verfügung gestellt.


Nach den Ausführungen des Stadtkämmerers Herrn Tobias Menz folgten die Haushaltsreden der Fraktionen sowie der Ausschussgemeinschaft.

Herr Stadtrat Manfred Hammerschmidt, Fraktion CSU, stellte seinen Dank an die Gewerbetreibenden und Bürger/-innen an allererster Stelle. Ohne eine funktionierende Wirtschaft könne die Stadt Burgau nicht so viel investieren. Er hinterfragte aber angesichts der Finanzplanung, wie zukünftige Investitionen realisiert werden können. Viele Ausgaben seien für von Bundes- oder Landespolitik aufgesetzte Aufgaben vorgesehen. Er begrüßte den Beginn der Maßnahmen für den Hochwasserschutz und kritisierte die gestiegene Kreisumlage. Die Personalkosten steigen aufgrund Stellenmehrung und Tariflohnsteigerungen; man müsse diese Kosten im Blick behalten. Insgesamt gesehen wird Burgau wieder ein Stück attraktiver und lebenswerter. Abschließend dankte er allen Beteiligten.

Herr Stadtrat Harald Stöckle, Fraktion FREIE WÄHLER / FWV, merkte ebenfalls an, dass sich Entscheidungen auf Bundesebene auf die Kommunen auswirken. Man investiere wieder in die Zukunft (z. B. Kindertageseinrichtungen, Schule). Es sei ebenso erfreulich, der Bevölkerung ein breites Angebot bieten zu können. Der Vermögenshaushalt bietet Potenziale zur Entwicklung, die man auch nutzen sollte. Auch er kritisierte die gestiegene Kreisumlage. Abschließend dankte er der Wirtschaft und den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Stadtverwaltung.

Frau Stadträtin Eveline Kuhnert, Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, dankte zuerst den Unternehmen und Bürgern/-innen sowie der Verwaltung. Sie plädierte für eine Priorisierung von Nachhaltigkeit und Klimaschutz; selbsterzeugte Energie sollte mehr genutzt werden und weitere Brunnen zur Wasserversorgung erschlossen werden. Wichtig seien mehr grüne Wege, Radwege und die Öffentlichkeitsarbeit. Neben den Investitionen in Kinderbetreuung und Schulen sollte auch auf gesunde Ernährung Wert gelegt werden. Auch wenn der Hochwasserschutz hohe Kosten mit sich bringt, hoffe sie auf Mittel für Maßnahmen im Rahmen des innerörtlichen Hochwasserschutzes. 

Herr Stadtrat Frank Rupprecht, Fraktion CWG, gab zu bedenken, dass erneut ein Rekordhaushalt vorliegt. Dass wieder ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden konnte, bewertete er positiv. Der Stellenplan beinhalte aber mehrere Stellen, die nicht notwendig seien (z. B. Presse/Öffentlichkeitsarbeit, Museum/Archiv, Umweltmanager). Er befürwortete grundsätzlich Investitionen in Grundstücken und Immobilien; man müsse aber hierfür ein Nutzungskonzept haben. Die Bevölkerungsentwicklung erfordert Investitionen in die Infrastruktur; er plädierte daher für eine kontrollierte Baulandausweisung und Nachverdichtung. Ein Controlling der Ausgaben fehle nach wie vor. Abschließend dankte er den Gewerbe- und Industriebetrieben. Aufgrund des Stellenplans könne die CWG dem Haushaltplan 2024 nicht zustimmen.

Herr 3. Bürgermeister Herbert Blaschke, Fraktion FDP / FBB, stellte fest, dass die derzeitigen hohen Einnahmen auf die richtige Weichenstellungen vor Jahrzehnten zurückzuführen seien. Er dankte den Betrieben und Bürgern/-innen. Er hoffe, die Stadt habe auch weiterhin die finanziellen Mittel, um gestalten zu können. Wachstum bringe die Notwendigkeit von Investitionen mit sich. Auch wenn er Verbesserungsbedarf im Stellenplan sah, wird die Fraktion dem Haushalt zustimmen. Abschließend dankte er dem Stadtkämmerer, Herrn Tobias Menz.

Frau Zweite Bürgermeisterin Martina Wenni-Auinger, Fraktion SPD, stellte den zukünftigen Gestaltungsspielraum angesichts der notwendigen Ausgaben infrage. Das wichtigste Projekt der kommenden Jahre sei ein zukunftsfähiges Gebäude für die Grundschule Burgau und Unterknöringen. Auch die Realisierung der Ganztagesbetreuung für Grundschüler erfordere hohe Investitionen. Die Wirtschaft brauche Fachkräfte, hierfür brauche es auch eine entsprechende Kinderbetreuung. Man müsse sparen, Einnahmen steigern und Prioritäten setzen. Auch wenn es unpopulär ist, müsse man freiwillige Leistungen zurückfahren und sich den Verwaltungshaushalt genauer betrachten. Abschließend dankte sie der Verwaltung.

Herr Stadtrat Florian Bruckmann, Ausschussgemeinschaft ABB / Die PARTEI, nahm Bezug auf das bereits Gesagte (notwendige Ausgaben, steigende Kreisumlage, hohe Investitionen, etc.) und sprach von einem in die Zukunft gerichteten Grunderwerb. Allerdings bleibe im Haushalt zu wenig für Jugend, Kultur und Soziales übrig.

Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner bestätigte, dass der Spielraum geringer wird. Investitionen werden insbesondere für die Pflichtaufgaben getätigt. Man habe oder erarbeite bereits viele Konzepte (z. B. ISEK, Radverkehrskonzept, Wärmeplanung, etc.), die nun auch umgesetzt werden müssen. Die Stadt Burgau ist aber auch aufgrund ihrer freiwilligen Leistungen (z. B. Eisstadion, Freibad, Markgrafafescht, zwei Faschingsumzüge, etc.) eine attraktive und lebenswerte Stadt. Ein Gleichgewicht zwischen den Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen wird notwendig werden. Er dankte dem Stadtrat für die konstruktive Mitarbeit bei der Haushaltsplanung, bei welcher eine gute demokratische Lösung gefunden wurde, auch im Hinblick auf den Stellenplan. Ebenso dankte er der Verwaltung, insbesondere Herrn Stadtkämmerer Tobias Menz. Abschließend sprach er seinen Dank den Firmen und Bürgern/-innen aus.

Beschluss

Die Haushaltssatzung samt Anlagen (Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsprogramm) für das Jahr 2024 wird beschlossen. Dem Finanzplan wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 29.04.2024 14:47 Uhr