Bauantrag zum Neubau eines Windfangs in der Norbert-Schuster-Straße 10 auf dem Grundstück Fl.Nr. 362 der Gemarkung Burgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  0524. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0524. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.05.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zum Neubau eines Windfangs in der Norbert-Schuster-Straße 10 auf dem Grundstück Fl.Nr. 362 der Gemarkung Burgau.

Das beantragte Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungs-plans und richtet sich nach § 34 BauGB. Es befindet sich im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet der Stadt Burgau. Hier bedürfen Bauvorhaben der sanierungsrechtlichen Genehmigung der Stadt Burgau.

Bauplanungsrechtlich fügt sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Neubau eines Windfangs in der Norbert-Schuster-Straße 10 auf dem Grundstück Fl.Nr. 362 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 10.05.2024 09:04 Uhr