Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 28.02.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord-Ost – 2. Änderung“ beschlossen.
Ferner hat der Stadtrat der Stadt Burgau in seiner Sitzung vom 24.10.2023 den erneuten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord-Ost – 2. Änderung“ in der Fassung vom 24.10.2023 gebilligt und die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Gemäß § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB wurde dabei bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können: Die Änderungen zum erneuten Entwurf in der Fassung vom 24.10.2023 waren gelb hinterlegt.
A) Beteiligung der Öffentlichkeit:
Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanentwurfs hat gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17.11.2023 – 22.12.2023 stattgefunden. Während dieser Zeit konnten Äußerungen zur Planung vorgebracht werden.
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Bedenken und Anregungen eingegangen.
B) Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange:
Insgesamt 24 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 16.11.2023 zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zur erneuten Entwurfsfassung vom 24.10.2023 bis zum 22.12.2023 aufgefordert.
Folgende 8 Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
- Bayerischer Bauernverband Günzburg
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Bauleitplanung
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Deutsche Post Immobilien GmbH
- Immobilien Freistaat Bayern
- Kreishandwerkerschaft
- Kreisheimatpfleger Landkreis Günzburg
Es haben 11 Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme ohne abwägungsbedürftigen Inhalt abgegeben:
- Amprion GmbH, Dortmund, Schreiben vom 20.11.2023
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach (Schwaben)-Mindelheim, Schreiben vom 17.11.2023
- Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Krumbach, Schreiben vom 24.11.2023
- Bayernets GmbH, München, Schreiben vom 23.11.2023
- Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Gersthofen, Schreiben vom 17.01.2024
- IHK Schwaben, Augsburg, Schreiben vom 19.12.2023
- LEW Verteilnetz GmbH (LVN), Günzburg, Schreiben vom 18.12.2023
- Regierung von Schwaben Höhere Landesplanungsbehörde, Augsburg,
Schreiben vom 11.12.2023
- Regionalverband Donau-Iller, Ulm, Schreiben vom 20.12.2023
- Vodafone Deutschland GmbH, Unterföhring, Schreiben vom 15.12.2023
- Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 29.11.2023
Folgende 5 Träger öffentlicher Belange haben abwägungsrelevante Stellungnahmen abgegeben:
- Landratsamt Günzburg, Schreiben vom 02.02.2024
- Staatliches Bauamt Krumbach, Schreiben vom 11.12.2023
- Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, München, Schreiben vom 04.12.2023
- Landratsamt Günzburg, Gesundheitsamt, Schreiben vom 19.12.2023
- Schwaben Netz GmbH, Günzburg, Schreiben vom 27.11.2023
Die Abwägung dieser Stellungnahmen erfolgt unter den Tagesordnungspunkten Nr. 3.1 bis 3.5.
C) Durchführungsvertrag
Der Beschluss über den Durchführungsvertrag erfolgt unter Tagesordnungspunkt Nr. 3.6.
D) Satzungsbeschluss
Der Satzungsbeschluss erfolgt ebenfalls unter Tagesordnungspunkt Nr. 3.6.