Bauantrag zum Neubau einer Dachgaube in der Ringstraße 25 auf dem Grundstück Fl.Nr. 192/5 der Gemarkung Limbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
0125. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Antrag zum Neubau einer Dachgaube in der Ringstraße 25 auf dem Grundstück Fl.Nr. 192/5 der Gemarkung Burgau.
Das geplante Projekt befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Weiheräcker“ und entspricht in folgenden Punkten nicht dessen Festsetzungen:
Firstrichtung (§ 5 Nr. 1.11)
Der Bebauungsplan sieht für das Baugrundstück eine Firstrichtung (West - Ost) vor. Die geplante Gaube ist nach Norden ausgerichtet.
Dachform / Dachneigung (§ 5 Nr. 1)
Nach dem Bebauungsplan sind für das Grundstück nur Satteldächer zulässig. Ferner setzt der Bebauungsplan in der Bebauungsplanzeichnung eine Dachneigung auf 30° - 38° fest. Die geplante Dachgaube ist jedoch mit einem Flachdach vorgesehen.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Neubau einer Dachgaube in der Ringstraße 25 auf dem Grundstück Fl.Nr. 192/5 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen mit den dafür erforderlichen Befreiungen aus dem Bebauungsplan.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.01.2025 11:10 Uhr